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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
64
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Testirern, als von denjenigen, welche sieaufnehmen, unterzeichnet werden.Wie aber, wenn der Testirer erklärt, daßer im Schreiben unerfahren oder daß ernicht unterzeichnen könne?221. In diesem Falle wird erfordert, daß vonseiner Erklärung, so wie von der Ursache, die ihnam Unterzeichnen verhindert, ausdrückliche Erwäh-nung geschehen. 998.Müssen auch die Zeugen das Testament un-terzeichnen?222. Ja, es wird erfordert, 998.7) Daß in den Fällen, wo die Gegenwartzweyer Zeugen nothwendig ist, das Testamentwenigstens von einem der Zeugen unterzeich-net werde.Dann muß nebenher von der Ursache ausdrück-liche Erwähnung geschehen, wegen welcher der an-dere Zeuge nicht unterzeichnet hat. 998.Ist ein auf dem Meere errichtetes Testament mitdiesen 7 Formalitäten versehen, so ist es rechtsbe-ständig, indem es keiner andern Form unterworfenist.(1.3.).Welche