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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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54
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54gleichwohl in diesem Falle nöthig sey, die Zahlder Zeugen zu vermehren.Was wird zur Gültigkeit eines mystischenTestaments erfordert, wenn der Testirer imSchreiben unerfahren oder wenn er nichtunterzeichnen konnte, als er seine Willensver-ordnung niederschreiben ließ?193. In diesem Falle wird erfordert, 977.8) Daß nebst den angegebenen Erfordernissen zudem Aufschrifts-Acte, außer der im vorher-gehenden Art. bestimmten Zahl, Ein Zeugemehr, folglich sieben zugezogen werden.Dieser siebente Zeuge unterzeichnet mit denübrigen Zeugen den Act.Auch muß in dem Acte Erwähnung geschehenvon der Ursache, warum dieser Zeuge nochzugezogen worden.Können diejenigen, welche im Lesen unerfah-ren, oder sonst dazu nicht im Stande sind,eine letzte Willensverordnung in des Form ei-nes geheimen Testaments errichten?194. Nein, sie können kein mystisches Testamenterrichten. 978.Ist es demjenigen, der zwar nicht reden,wohl aber schreiben kann, erlaubt, ein gehei-mes (mystisches) Testament zu errichten?195. Ja, es ihm erlaubt. 979.