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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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41Was ist Rechtens, wenn der Geschenkgeberin einer Ehestiftung sich die Freyheit vorbehal-ten hat, über einen in der Schenkung seinesgegenwärtigen Vermögens begriffenen Gegen-stand, oder über eine bestimmte, aus ebendiesem Vermögen zu nehmende Summe zuverordnen, und er vor seinem Hinscheidendoch nicht darüber verordnet hat?151. In diesem Falle soll der Gegenstand oderdie Summe, als in der Schenkung begriffen ange-sehen werden, und dem Geschenknehmer oder seinenErben angehören. 1086.Können Schenkungen, welche in einemHeyraths=Contracte geschehen sind, unter demVorwande, daß sie nicht angenommen wordenseyen, angegriffen, oder für ungültig erklärtwerden?152. Nein, unter diesem Vorwande können sienicht angegriffen werden. 1087.Ist die Schenkung, welche in der Absichteine Ehe zu stiften, gemacht worden, kraftlos,wenn die Ehe nicht erfolgt?153. Ja, dann ist die Schenkung kraftlos. 1088.Welche Schenkungen werden kraftlos, wennder Geschenkgeber den beschenkten Ehegattenund seine Nachkommenschaft überlebt?154