16Zweyter Abschnitt.Von der Verminderung der Schen-kungen und Vermächtnisse.Können die Verfügungen des Erblassers,welche den disponiblen Theil übersteigen, ver-mindert werden?54. Ja, sie können bey der Eröffnung der Suc-cession bis auf diese Quote vermindert werden. 920.Wer kann auf Verminderung dieser Verfü-gungen unter Lebenden antragen?55. Nur diejenigen können es, zu deren Vor-theil das Gesetz den Vorbehalt macht, ihre Erben,oder diejenigen, welche in ihre Rechte getretensind. 921.56. Folglich können die Geschenknehmer, Lega-tarien und Gläubiger des Verstorbenen weder dieseVerminderung fordern, noch daraus Vortheil zie-hen. 921.Wie wird diese Verminderung bestimmt?17. Diese Verminderung wird auf folgende Artbestimmt: 922.Man zieht das ganze Vermögen des Gebersoder Testirers, wie es bey seinem Absterben sichvorfindet, zusammen. Man vereiniget hiemit inGedanken (rechnet dazu) dasjenige, worüber durchSchen-
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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