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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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Wie erhalten die Ascendenten das zu ihremVortheile vorbehaltene Vermoͤgen des Ge-schenkgebers oder Testirers?46. Sie erhalten die Hälfte oder den Viertheilin der Ordnung, worin sie nach dem Gesetze zurErbfolge berufen werden, 915.Sie haben allein ein Recht auf diesen Vorbehalt,so oft sie, bey der Concurrenz mit den Seiten-Verwandten, durch eine Theilung den aliquotenTheil des Vermögens nicht erhalten würden, woraufder Vorbehalt festgestellt ist. 915.Ueber welchen Ertrag des Vermögens darfeiner durch Acte unter Lebenden oder durchTestament verfügen, wenn er weder ehelicheAbkömmlinge, noch Ascendenten bey seinemHinſcheiden zuruͤcklaͤßt?47. In diesem Falle kann er durch Acte unterLebenden, oder durch Testament sein ganzes Vermö-gen erschöpfen, 916.Was ist Rechtens für die Erben, wenn derVerstorbene durch eine Verordnung unter Le-benden, oder in einem Testament über einenNießbrauch oder eine Leibrente verfügt hat,wo von der Werth die der Verfügung unter-worfene Quote übersteigt?48. In diesem Falle haben die Erben, denenvon