Sind Substitutionen nach dem Gesetze er-laubt?7. Nein, sie sind von dem Gesetze verbo-then. 896.Ist die Verfügung rechtsbeständig, wodurchdem Geschenknehmer, dem eingesetzten Erben,oder dem Legatar auferlegt wird, für einenDritten etwas aufzubewahren, und ihm zurück,zuliefern?8. Nein, jede Verfügung dieser Art ist der Re-gel nach ungültig, selbst in Hinsicht des Geschenk-nehmers, des eingesetzten Erben oder des Lega-tars. 896.9. Eine Ausnahme findet Statt bey jenen Ver-fügungen, die im achten Capitel des gegenwärtigenTitels den Eltern und Geschwistern gestattet wer-den. 896.Ist die Verfügung gültig, wodurch maneinen Dritten zu einem Geschenke, einer Erb-schaft oder einem Vermächtnisse auf den Fallberuft, da der Geschenknehmer, der eingesetzteErbe, oder der Legatar es nicht erhaltenwürde?10. Ja, diese Verfügung ist gültig, und wirdfür keine Substitution angesehen. 898.A 2Sind
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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