IXSechstes Capitel. Von Verordnungenunter Ehegatten in dem Heyraths=Contracteoder während der Ehe.42.Können Ehegatten in dem Heyraths-Contracte sichwechselseitig, oder einer dem andern Schenkungmachen? 156. Welchen Sinn hat eine Schenkungunter den Lebenden, die sich blos auf gegenwärtigesVermögen bezieht, und in einem Heyraths⸗Contracteunter Ehegatten zu Stande gekommen ist.? 157.Welchen Regeln ist eine einseitige oder wechselsei-tige Schenkung, die ſich auf künftiges Vermoͤgenoder auf gegenwärtiges und künftiges Vermögenbezieht, und unter Ehegatten in einer Ehestiftunggeschehen ist, unterworfen? 159. 160. Worüberkann ein Ehegatte für den Fall, da er keine Kinderoder Abkömmlinge zurücklassen würde, zum Vortheildes andern Ehegatten, ſey es durch einen Heyraths-Contract, oder auch während der Ehe, verordnen?161. 162. Wie kann der Ehegatte, welcher dieSchenkung macht, dagegen für den Fall, da erKinder oder Abkömmlinge zurücklassen würde, demandern Ehegatten verschenken? 163. Wie kann einMinderjähriger durch einen Heyraths=Contract demandern Ehegatten, sey es durch eine einseitige oderwechselseitige Schenkung etwas vermachen? 164.165. Sind die Schenkungen, welche unter Ehe-gatten während der Ehe zu Stande gekommen sind,dem Widerrufe unterworfen? 166. 167. Verlierendiese Schenkungen wegen nachgeborner Kinder ihreKraft? 168. Können Ehegatten während der Ehesich einander eine Schenkung in einem und demsel-ben Acte machen? 169. Wie viel kann der Ehe-gatte, der Kinder aus einer vorherigen Ehe hat,und zur zweyten oder weitern Ehe schreitet, seinemneuen
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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IX
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