Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
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xlijDie Almussen sollen vnder den durfftigen/ vnd die sich nit er-nehren konnen / trewlich außgetheilt werden / Welche aber gesundtvnd in vermögen seindt sich zuernehren / vnd doch nit arbeiten wil-len / die soll man zu der arbeit halten / vnd ihnen Allmussen wei-geren.Welche ihre kinder nit dienen oder lehren lassen / auch nit zu derarbeit / sonder zu dem Bettlen halten / die sollen durch die Fursten-der ermahnt / vnd wa solches nit hulffe / jnen die Almussen entzogen /die kinder so jr Brodt zuuerdienen geschickt seindt / von jnen genom-men / vnd zu handwercken / vnd sonst zu diensten oder arbeit geweistwerden. Aber welche jre kinder gern wolten lehren / dienen / oderarbeiten lassen / vnd kein behulff haben / das sie darzu kommen /denen soll durch die Furstender darzu anweisung geschehen / vndsteur gethan werden / damit sie dem Bettlen nit also fur vnd fur an-hangen.Gleichfalß sollen die Fürstender sich der armen Weisen anne-men vnd jnen behulflich sein / das sie zu der lehr / dienst oder arbeit /nach eines jeden gestalt gefordert werden.Wes die Prouisoren oder Furstender der Armen mit demvmbgehen kriegen / oder jnen sonst von guten Leuthen gereichtwurdt/ solches soll man in ein Stock oder Kist mit zweien oderdreien schlosseren versorget / werffen / da jeder Prouisor einen schlus-sel von hab/ vnd wan es von nöten / auffschliessen / vnd den armenmittheilen.Die Collegia oder Clöster sollen auch bericht werden/ das siedie Almussen / die sie zugeben geneigt sein / den Furstendern zustel-len / oder mit jrem rhat / da es am meisten von nöten / außtheilen.Was zu den gemeinen Spinden verordent vnd gegeben ist /oder noch gegeben möcht werden / solches soll nit mit einem geleuff-noch einem jeden der es begert / sonder vnder den durfftigen vndrechten haußarmen außgetheilt werden.Ein