xxviijMüllers gelöbde.V solst gelöben vnd schweren deiner Herschafft ge-trew / gewertig vnd gehorsam zusein / das Mül-werck mit aller zugehörungen / nach aller notturfftvnd bestes verstandts / zu gemeines nutz / fürde-rung / in baw / wirden vnd wesen / vermöge deinerPachtzettul / zubringen vnd erhalten / einem jeden das sein beson-der auffschutten / trewlich malen / bewaren / vnd wider antworten /niemandts das sein verenderen / verwechselen noch vermengen / mitdem Malen kein vortheil / hinderlist noch falsch gegen armen vndreichen gebrauchen / auch nit mehr nemen / dan vermöge des rech-ten Mülterfaß / wie solches von alters herkommen / vnd mit dersel-ben ordentlicher belohnung fur dich vnd die deine dich settigen las-sen / Deßgleichen zuthun bei deinem gesinde bestellen. Wän dieMülenstein gehawen oder gebickelt / den sandt oder bickel vorhinmit einem wisch woll rein außkeren/ ehe darauff wider gemahlenwerde / Auch nicht mehr Mastschwein auflegen / dan souiel dir zudeiner haußhaltung notturfftig / kein viehe in die Müll gehen las-sen / Zudem kein person fur der andern vmb eigenes nutz / lieb /freundtschafft / feindtschafft noch haß willen ansehen / fordern nochhindern / sonder gleich vnd recht trewlich fordern / Ohne alle ge-fehrde.Müll Knechts gelöbde.V solt gelöben vnd schweren / das du wilt alles Ge-treidt / so in die Müll bracht / trewlich bewaren / vndauffs aller fleissigst arbeiten / dem armen als demreichen / niemandt das sein verwechselen noch ent-wenden / keinen fur dem andern zu geferdt fordernnoch verhindern / das Mülwerck nit felschen / sonder obgesetzterOrdnung dich gemeeß erzeigen / in allen dingen das Ambt eines ge-trewen Dienstbotten vnd Mülknechts erfullen / vnd das vmb kei-nerley sachen willen vnderlassen / Ohne gefehrde.Fleisch
Druckschrift
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
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