Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
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iiijvndzwentzig zu Speyr auffgericht vnd publicirt / gehalten werden /welche Constitution lautet / wie hernach folgt.Fadnen, setzen, machen vnd declariren dem-nach auß Keyserlicher macht / volkommenheit vnd rechterwissen/ vnd wollen/ das alle vnd jede Widerteuffer vnd widerge-teufften/ Man vnd Weibs personen/ verstendigs alters/ von na-turlichem leben zum thodt / mit fewr / schwerd oder dergleichen / nachgelegenheit der person / ohn vorgehendt der Geistlichen Richter In-quisition / gericht vnd gebracht werden / Vnd sollen derselbigen Vor-prediger/ Haubtsecher/ Landleuffer vnnd auffrurische auffwiglerdes berurten lasters des Widertauffs / auch die darauff beharren /vnd die jenigen / so zum andern mall vmbfallen / hierin keins wegsbegnadet / Sonder gegen jnen vermöge dieser vnserer Constitutionvnd satzung / ernstlich mit der straff gehandelt werden. Welche per-sonen aber jren Irsall fur sich selbst / oder auff vnderricht vnd erma-nen vnuerzuglich bekenten/ denselben zu widerruffen/ auch buß vndstraff daruber anzunemen willig sein/ vnd vmb gnadt bitten wur-den / dieselben mögen von jrer Obrigkeit / nach gelegenheit jresStandts / wesens / jugent vnd allerley vmbstendt / begnadet wer-den. Wir wollen auch / das ein jeder sein kinder nach ChristlicherOrdnung / herkommen vnd gebrauch / in der jugendt tauffen lassensoll. Welche aber das verachten vnd nit thun wurden/ auff mei-nung / als ob der Kinder tauff nichst sei / der soll / wo er darauff zube-harren vnderstundt/ fur ein Widerteuffer geacht/ vnd obangezeig-ter vnserer Constitution vnderworffen sein / vnd soll keiner derselbi-gen/ so auß obangezeigten vrsachen begnadet werden/ an andereorth relegirt vnd verweisen / sonder vnder seiner Obrigkeit zubleibenverstrickt vnd verbunden werden / die dan ein fleissigs auffsehens /damit sie nit wider abfallen / haben lassen sollen.Dergleichen soll keiner des andern Vnderthanen oder Ver-wandten / so auß angezeigten vrsachen von jrer Obrigkeit gewichenvnd außgetretten / enthalten / vnderschleiffen oder furschieben /Sonder alßbaldt dieselbig Obrigkeit darunder sich der entwichenenthelt / solcher vberfarung innen oder gewar wurdt/ soll er gegendemselben/ die also entwichen/ laut obberurter vnser Satzung/strenglich