Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
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Das ander Register.Ordnung sich gemeeß zuhalten.Wein der nicht verzapt wirdt / ist33.34kein Acciß schuldig.argwohnige personen mogen keinso mit dem stuck verkaufft / soll dauonwierthschafft halten.was gewohnlich geben.vff den Dörffern notturfftige wierts-Weinzepper such ferner Kuyrmei-heuser zuuerordnen / vnd vndienlichester.abzuschaffen.Widerteuffer vnd Widergeschufftegelöbde der Wierth.3·4werden gleich geachtet.Wierth sollen jedem vor sein geldtes soll mit junen inhalt des H. Reichsauffrichtige Maaß / speiß vnd dranckConstitution im jahr 1529 aufgerichtdar reichen.gehalten werden.mögen nit so theur zappen wie sie wol-welche Constitution die jenige so ver-stendigs alters zum thodt verdampt. 4vor endt der Predig vnd Kirchenembvnd ebenfals dern auffrurische auff-ter niemandten wein oder bier zuzap-wigler.pen ohn den Wandersman vnd kran.auch die zum andern mall vmbfallen.cken.sonsten die Wierth oder geste vmb ei-so aber jren jrthumb widerruffen / mo-nen goltgulden / auch etwan arbitra-gen begnadet werden.rie zu straffen.Widerteuffer seindt / welche diedie gelager sollen des Sommers zuKindertauff verachten.neun / vnd Winters zu sieben vhrenWidumhoff so verfallen / soll nachgerechnet vnd auff sein / bei peen demthodt des Pastors auß dem nach jahrgast einen dem Wierth zween goltgulgebessert werden.44den.Weisen so arm durch die Prouiso-Wierth sollen mit vnderscheidt denren zubeforderen.leuthen borgen.Wildtbanen sollen durch die JegerWucherliche contracten krafftloßvnd Wildfurster verwart werden. 60zu declariren.bei den Wildtbanen kein schießspillanzurichten.Wildtzaun wie gebürlicher weißZigeuner such Heiden.zumachen.Zöll sollen nicht entfurt noch vmb-Winckelprediger welche nit ordentweg gebraucht werden.lich nach Gottes einsatzung vnd auß.Zuschlag oder Annotatio bono-gangner Ordnung beruffen / an leibrum, dern so vbelthat halben verwi-vnd leben zu straffen.chen.auch dern auffhalter vnd zustender. 6vnd so sie entweichē/ an jren gutern. 6 auß den zugeschlagenen gütern Weibvnd kindern vnderhalt zuverschaffen.Wierth mussen sich zuvor bei den108Beambten angeben vnd geloben derEndt des Registers.ERRATA.Blat 96 lin 27 vor cominen ließ communen. Blat 114 lin. 30.vor vnnachlessig ließ nachlessig. a 3. pag. sequenti, in principio addeFejvr Ordnung 49.Von