Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
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Das anderverkaufft vnd gelassen werden. 31bei de Bruchten verhör auftreiben. 116sollen auß den Bruchten ein zemblichewelche kösten gebilligt.belohnung haben.Landtschreiber vnd Beambten sol-Maaß / Ellen vnnd Gewicht allelen auß der Bruchten verzeichnus kei-viertheil jars durch die Beuelhabertie personen eximiren / vnd zu frer zeh-vnd Burgermeister zubesichtigen. 32rung wenden.so falsch / vnd auß fursatz vnrecht /Landtsknecht such Kriegsleuth.durch die Beambten zu strafen. 32Landtwehren sollen vnterhaltenauß nachlessigkeit aber durch die Burwerden.germeister.Landtwinger vnd Strassenschen-Miſt auf den gaſſen nit zuhaben.der welche sein.sollen vnangesehe jres Stands / sambtMittelwerdt sollen nach dem Rheindenen die jn hilff leisten / vnd sie auf-Recht gehalten werden.halten gefencklich eingezogen werden.Monopolia oder Fürkauf sein vn-bundig.jre haab soll preiß sein.Mordtbrenner such Friedbrecher.so auch einige bei dem angrif vnd ver-Morder such Friedbrecher.folgen vmbracht / soll vnstrafbar sein.Müller sollen jre maaß vnd bechereichen vnd zeichnen lassen.seindt mit dem glocken schlag zuuer-sollen auch alle viertheil jars durch diefolgen / vnnd jeder darzu trewlich zu-Beambten besichtigt werden. 26helffen / verpflich.Müller bei leib straf vber die maaßwie es ferner mit denselben zuhalten /nit greiffen.sehe das Edict fol. 95. & seqq. annojetweder mag bei dem mahlen person-1579. sonderlich deßwegen außgan-lich sein.in der Mullen ist niemandt gedrun-Laufstreufen in Buschen gantz ver-gen sein Getreidt butlen zulassen. 26botten bei peen zweier goltgulden. 70die Gemalsleuth sein schuldig auf denLedere Eymer vor fewrs noth zuMüllen darzu sie zwenglich gehaltenuerordnen.zumahlen.jeder haabseliger Burger soll dern ei-sonsten arbitrarie zustrafen. 26nen in seinem hauß haben / sambt ei-der aber Lehen güter halben zwengner Spreutzen.lich ist / verwirckt dieselbe.Lesterer Gottes such Gottesleste.Muller sollen guth mehl mahlen /rung.Lesterer der jungfrawen Marien /selbigs nit verwechselen oder betrugoder der heiligen / nach gelegenheit zugebrauchen.soll jedem sein guth besonder mahlen.strafen.Loe zu schellen in Buschen vnd Ge-marcken / gentzlich verbotten. 70alle nacheinander wie sie komen / ferti-27Lott erbuben such Kesselbusser.gen / außgenomen den armen.sollen in der Mullen kein viehe hal-M.Marcktmeister in allen Stettenten / noch mehr schwein dan zur hauß.haltung nötig.vnd Freiheiten zwen zuuerordnen. 24Martmeister haben macht alle notjeder Muller soll vereidt werden / auchderſelben knecht.turfftige essende speiß setzen zuhelffen.Mullers gelöbde.seines knechts gelöbde.auch das sie in rechter wag vnd maaß