Das andernach gelegenheit der zeit vn theurungsollen auch den Vnderthanen / sondersoll jr belohnung gehöcht oder gemin-lich in zeit des Arns vnd der saet jnendert werden.dienst zuleisten / nit anmüten. 88. 111Armen so an einem ort nit kondtenjtem wegen der Dienstpferdt / Karenvnterhalten werden / durch die Pro-vnd Herwagen auffsicht haben dasuisoren Almussen zu bitten / zuzulas-daran gleicheit gehalten.sen.Ambtleuth sollen den Renthmeiste-Armen sollen weiter nicht dan daren vnd Botten behülflich sein / damitjnen in jrem schein zugelassen / bettlen.die Schätz / Guldt / vnd Renthen ein-gebracht werden.solchen schein ist jnen vmb Gottes wil-den Vogten / Richtern / Scholtheis-len mitzutheilen.sen / rc. rath vnd hulff mittheilen. 89Armen sollen jre kinder zur arbeitAmbtleuth vnd Beuelhaber sollenhalten / sonsten jnen die Almussen ent-in begehung einiger vbelthat / dieselbezogen werden.auffschreiben / vnd nach gestalt der sa-die so jr brodt verdienen / mögen vonchen vnd personen die Theter in haffjnen genommen / vnd zu Handtwer-tung ziehen / oder versicherung von jn-cken zu weisen.nen nemen.Armen so jr kinder gern wolten ar-auß gunst oder bewantnus niemandtbeiten lassen / vnd darzu kein bebulff /beschönen / noch auß vngunst hohervon den Prouisoren steur zuthun. 42straffen.Arrest such Kommer.fleiſſig auffſicht haben das keine Bru-Auffrhurigen nichts zuzufuhren /chten verdunckelt / oder heimlich ver-noch hulff / rath vnd furdernus zu lei-dragen werden / wan die Brucht jrersten / bei straff leibs vnd guts.F. G. nit vorbehalten.Außsetzige sollen sich der StetteAmbtleuth sollen der eingezogenenvnd Flecken meiden.gelegenheit / fam / namens / auch her-jre Almussen durch darzu verorden-kompst sich erkundigen / vnd sambtten / gesinnen lassen.der that vmbstendiglich vberschreibenvnter dem schein des Außsatz sollensich keine Bettler ernehren.43.ohn erkentnus Rechtens / F. beuelchsgeschehen vnter solchem schein etwanoder grosse inditia niemandt peinlichgrosse vberfarungen vnd Mördt / rc.versuchen.darauff die Beambten fleissig acht zujtem der Mißthediger bekentnussenhaben.vnd Testamenten in die Cantzley schi-Außtretrer such feiande.cken.Ambtleuth wie sie sich der vbelthatvnd vberfarungen zuerkundigen. 77vnd nit allein die Theter / sonder alleBackofen such Feurstette.wissentliche auffenthalter der gebürBastarts guter wie es damit zuhalstraffen.ten.Annotatio bonorum wie diesel-vnd in F. Reform. fol.108be ins werck zurichten.Baw zuvorn von den Beuelhabe-Anschuß an Schatz güter mussenren vnd Burgermeistern zubesichti-nach bedrag den schatz bezahlen. 64gen / vnd nach der linien zurichten. 46Arbeits volck soll in der arbeit trewdie Baw sollen 16 fueß von den Statlich / vnd mit zimblichem lohn zufrie-33 mauren gelegt werden.den sein.Bechen
Druckschrift
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
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