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ist. Vor jedem Versuch wurde der Mund mit nicht zu kaltemWasser ausgespült.
Aus den betr. Versuchen geht mit Sicherheit hervor, dassder Geschmackssinn bei normalen Individuen stärker entwickeltist als bei Verbrechern, und unter diesen mehr bei demGelegenheitsverbrecher, als bei dem geborenen Verbrecher.Dasselbe Verhältniss findet auch zwischen dem gebildeten undungebildeten Menschen statt. "Während Geschmacksstumpfheit(für Bitter) bei Letzterem in 25 %, beim geborenen Verbrecherin 38 % sich findet, kommt dieselbe nur in 14 % bei Ge-werbetreibenden vor. Gleicherweise verhält es sich mit demSüssen und Salzigen.
Auch die Verbrecherin zeigt einen stumpferen Geschmack,als das normale Weib, dessen Geschmacksenipfindlickkeit sichkaum von der des normalen Mannes unterscheidet, wobeifreilich zu bedenken ist, dass der häufigere Gebrauch desTabaks und das Trinken den Geschmack des Mannesherabsetzt.
Merkwürdig war, dass Frauenzimmer, die für normalgalten, sich aber doch als lasterhaft erwiesen, einen den Ver-brecherinnen gleichen Prozentsatz ergaben — und ebenso wares mit denjenigen Gelegenheitsverbreehern, die weniger Ge-schmack, als die geborenen Verbrecher finden Hessen.
Unserem Bedünken nach bezieht sich der Defekt bei solchenVerbrechern mehr auf die Qualität der Geschmacksempfindung,als auf die Quantität. Wir fanden nämlich, dass der allge-meine Beiz bei den meisten wenig anders, als bei normalenIndividuen empfunden wurde, wogegen die spezifische Em-pfindung ungemein verzögert war, so dass Einige trotz derstärksten Lösungen des Bitters andere Empfindungen angaben,und wenn sie es schmeckten, das erst sehr spät oder gar nichtgeschah. Ein Individuum konnte den bitteren Geschmack,ein anderes den süssen nicht erkennen. Vollständige Abwesen-heit des Geschmackes aber wurde nicht beobachtet.
Darum ist anzunehmen, dass bei dem geborenen Ver-brecher mehr das Unterscheidungsvermögen (Hirnrinde), alsdie Sinnesorgane selbst leiden.