252 Zweiter Theil. Der irre Verbrecher.
Sie dehnen ihren zornigen Widerstand auf die höchsten Stellenaus, weigern sich die Steuern zu bezahlen, beleidigen diePächter und machen sich zu Anwälten für alle Unterdrückten.Buchneb, (Friedreichs Blätter, 1870) erzählt von Einem,der einen Verein in Berlin zum Schutze aller derjenigen Per-sonen gründete, die von den Gerichten misshandelt werden,und der dem König das Programm zuschickte.
Der Typus für sie ist Guiteau, der überdies gleichzeitigBetrüger, Ehebrecher, politischer Mörder und moralisch irrwar. Er bestürmte den Minister um eine Stelle als KonsulGesandter, Minister, als Belohnung für seine Dienste bei denWahlen — und schrieb seltsame theologische Bücher undJournale. Diese Gruppe bildet das Band zwischen den Mono-manen , von denen sie sich durch ihre häufigere tobsüchtigeErregtheit unterscheidet, den Mattoiden, von denen sie seltenerihre litterarischen Bestrebungen trennen, und den Verbrechern,die für den Gerichtshof und die dort stattfindenden Ver-handlungen keine so besondere Vorliebe bezeigen.
Achtes Kapitel.Zusammenstellung und Folgerungen aus Theil II.
Wer dem Gang der mühsamen Untersuchung über denirren Verbrecher gefolgt ist, wird den Eindruck gewonnenhaben, dass es weit schwieriger ist, diese Gruppen ebensoscharf zu begrenzen, wie es bei den übrigen möglich ist.
Es handelt sich nämlich hierbei vorherrschend um Formen,die man als Auswüchse des Verbrechens bezeichnen darf.Sowohl die somatischen, als auch die funktionellen Eigen-schaften sind hochgradig entwickelt, Aetiologie und Motive,Verhalten vor und nach Verübung des Verbrechens in eigen-thümlicher Weise. Die Angehörigen dieser Gruppen führenuns — gleichwie die Epileptischen — die impulsiven, obscönenund grausamen Triebe in vergrössertem Maassstabe vor und