Zweites Kapitel. Gewohnheitsverbrecher. 321
unter polizeilicher Aufsicht steht und auf der Suche uachArbeit darin gestört wird, indem man gerade, unter dem Vor-wande ihn zur Arbeit nöthiaren zu wollen, es ihm unmöglichmacht, auch für den niedrigsten Lobn, Arbeit zu finden?Was bleibt ihm übrig, als sich von Denen anwerben zu lassen,die ihn mit offenen Armen empfangen und die ihm, in ganzanderer Weise, eine Art von Familie, eine Gesellschaft er-öffnen, in welcher das Sündigen nicht Schande, sondern viel-mehr ein Verdienst ist?
Ist es nun nicht erklärlich, dass er, da die menschlicheNatur zum Verbrechen hinneigt, in demselben verharrt, sichdarin vervollkommnet, stolz darauf ist und sich fast in nichtsvon dem geborenen Verbrecher unterscheidet?
Es steht das aber durchaus nicht im Widerspruch mitdem Zusammenhang, den wir zwischen diesem (Gewohnheits-verbrecher) und dem moralisch Irren erkannt haben, weil, wiewir in Bd. I. darthaten, tiefe Gemüthseindrücke einen gesundenMenschen dadurch in einen moralisch Irren verwandeln können,dass sie auf die Hirnrinde in derselben Weise wie Traumenund Gifte einwirken. Solche sind es z. B., welche dieschlummernden Keime des Wahnsinns, die mehr oder minderin uns Allen liegen, bei Despoten zu hochgradiger Entwickelungbringen, wenn die Straflosigkeit und unbegrenzte Herrscher-ge walt sie stacheln, wie das bei den Cäsaren und den mittel-altrigen Tyrannen der Fall war.
„Wer unbeschränkte Gewalt über Leben und Tod seinerMitmenschen besitzt, wer die Macht hat, ein anderes Wesenzu knechten und auf das Tiefste zu erniedrigen, der ist nichtimstande, bösen Gelüsten zu widerstehen. Der beste Menschkann so verwildern, dass man ihn vom Thier nicht mehrunterscheiden kann. Das Blut berauscht; das Herz wird denfremdartigsten Empfindungen zugänglich, die uns wie wahreKostbarkeiten erscheinen. Die Möglichkeit einer solchenzügellosen Freiheit wirkt ansteckend auf ein ganzes Volk;und eben die Gesellschaft, die den gewöhnlichen Henker ver-abscheut, verabscheut doch diese Henker auf dem Thronenicht." (Dostoyewski.)
LoMBEOSO, Der Verbrecher. II. 21