86 Erster Theil. Uranfang des Verbrechens.
thumsbeschädigung, Diebstahl und Ehebruch. Endlich wirdin Asien bei den Mongolen, den Bewohnern von Tibet undBirma der Diebstahl für ein viel schwereres Verbrechen ge-halten als der Mord. l
5. Umwandlung der Strafe. Zweikampf. — Im An-fang bedeuteten persönliche Rache und Strafe ein und dasselbe.Sie liefen beide hinaus auf eine Tödtung oder Verletzung vonder Art, dass sie geeignet erscheinen konnte, das Opferoder seine Angehörigen für den ihnen zugefügten Verlust oderSchmerz zu entschädigen. Aber man verfuhr natürlich aufsGerathewohl oder vielmehr nach Maassgabe der Impulse oderInstinkte des Einzelnen und damit zum desto grösseren Schadender Mehrzahl.
Da wahrscheinlich die immer heftiger einander folgendenReaktionen schliesslich den Stamm ausgetilgt hätten, gab derletztere zur Sicherung seines Fortbestandes diesen Ausbrüchenpersönlicher Rache Gesetz und Regel, man möchte sagen, einenRitus, der noch viel Ursprüngliches an sich trug, aber dochschon eine Milderung in der geordneten Form enthielt. Sosehen wir, dass in Tahiti der Mörder von den Angehörigender Getödteten angegriffen wurde. Er vertheidigt sich mit demSchild, und wenn er besiegt wird, wird sein ganzer Besitz dieBeute Jener, und umgekehrt. Offenbar ist das ein im Grossensich reproducirender Akt der Privatrache.
Bei den Germanen wie bei den Australiern durfteman den Gegner tödten, aber keine Hinterlist dabei üben,und nach den ripuarischen Gesetzen musste man bei der Leicheweilen oder im stände sein, den Angehörigen den Ort zuzeigen, wo sie lag.
Die Bestrafungen in ibrer Gesamtheit nehmen die Naturvon Streitigkeiten oder besser von Zweikämpfen, ja von wahrenKämpfen an, die in solchen Ländern auch den Charakterdes Zweikampfes tragen. Die Stämme benachrichtigen sichvorerst gegenseitig und versehen sich mit gleichen "Waffen.
1 Letourneau .- Sociologie. 433. 436. 438. 450. 452. 465. 466. 471.478. — Tylor : Revue scientifique. 1874, S. 1204. — Ferri : Omicidi a. a. 0.