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1 (1894)
Entstehung
Seite
85
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Zweites Kapitel. Verbrechen und Prostitution bei Wilden. 85

Auf den Fidschi-Inseln macht sich im Strafrecht dieHierarchie bemerklich, unter deren Einfluss die Gesellschaftdort steht. Die Schwere eines Verbrechens wechselt je nachder socialen Stellung des Schuldigen, wie in den Satzungendes Mittelalters. So ist ein Diebstahl, den einer aus dem Volkbegangen, ein viel schwereres Verbrechen als ein Mord, denein Häuptling verübte.

Wenn die Häuptlinge infolge des Wachsthums ihrerHerrschaft und durch Waffengewalt bei Kriegszügen an Stelledes Stammes sich einmal persönliches Eigenthum erworbenhaben, dann wird der Diebstahl zum erstenmal Verbrechen.Und weil sie die Gesetze geben und anwenden, so wird erselbst das grösste Verbrechen, in derselben Weise wie derEhebruch, wenn er zu ihrem Nachtheil geschieht. Von diesemersten persönlichen Fall ging man dann dazu über, die Straf-bestimmungen auch auf Beraubung anderer Individuen anzu-wenden. Deshalb wird der Diebstahl beinahe immer für eingrösseres Verbrechen angesehen als der Mord, weil dieser dasEigenthum und die Interessen der Häuptlinge nicht verletzte.Es giebt Rassen, bemerkt Ferei treffend, wie die Dayaks, beidenen der Mord noch in Ehren steht, die aber den Diebstahlund die Lüge verabscheuen.

In Polynesien entwickelte sich eine Art roher Sittlich-keit. Der Diebstahl und der Ehebruch wurden dort für diegrössten Verbrechen gehalten und oft mit dem Tode bestraft.In Neuseeland köpfte man den Räuber und hing den Kopfan einem Kreuz auf. Die Häuptlinge centralisirten so dieJustiz, übten sie aber nur aus, wenn ihnen persönlich Unrechtgeschah.

Bei den Kaffern in Afrika steht auf Diebstahl ziemlichregelmässig eine Geldstrafe und selbst der Tod; desgleichenauf Ehebruch, aber nur als auf eine Art von Diebstahl.Umgekehrt ist das Menschenleben sehr wenig geschützt, undder Mann kann seine Frau um der nichtigsten Gründe willentödten. (Letotjrneau.)

Bei den Guaranis in Amerika werden zwei Verbrechenstreng; bestraft; es sind die beiden Hauptformen von Eigen-