Zur Einführung.
Das vorliegende Werk, welches die Naturgeschichte desVerbrechers enthält, ist bereits in mehreren italienischen undin einer französischen Ausgabe erschienen. "Wenn der Ver-fasser an den Schreiber dieser Zeilen die ehrenvolle Aufforderungrichtete, der deutschen Uebersetzung ein Geleitswort auf denWeg zu geben, so mochte dies persönlich gerechtfertigt sein,da der Unterzeichnete, ebenso wie F. v. Liszt in Marburg— ohne der LoMBROSOschen Schule anzugehören — mit leb-haftem Interesse deren Bestrebungen verfolgt hat, und zwarbereits im Jahre 1878, als sie in Deutschland noch ziemlichunbekannt waren. 1 Heute dürfte in engeren Fachkreisen eineEinführung des Werkes kaum nöthig sein, da die Richtungdesselben mehr und mehr bekannt geworden: keins der gebräuch-lichen Lehrbücher des Strafrechts (Berner, Liszt, Meyer), dasnicht wenigstens kurz der LoMBROSOschen Bestrebungen ge-
1 Die hauptsächlichsten Artikel von Kirchenheims über die Lom-BRoso-FERRische Schule sind enthalten im Gerichtssaal XXXI. S. 252,558, XXXII. S. 630, XXXIII. S. 228 und Attgem. konservative Monats-schrift XLII. Heft 11. — Vgl. ferner Centralblatt für BechtsivissenscliaftII. S. 185, ni. S. 52, IV. S. 120, 298, 381. (Liszts Zeitschrift f. deiges. Strafrechtswissenschaft; vgl. bes. I. 108 ff., 135 ff., II. 330, 358, III.1 ff., 457, 499, 568, 706, V. 420, 670, VI. 760.)