76 Erster Theil. Uranfang des Verbrechens.
Andere Verbrechen. Ausser dem Diebstahl wurdensehr wenige andere Vergehen als solche von diesen barbarischenGesetzgebern angesehen.
Später, als sich das Eigenthum ausdehnte und die Stämmesich besser organisirten, hauptsächlich unter dem Despotismusder Häuptlinge oder Priester, dehnte sich auch die Kategorieder Vergehen aus. Ausser dem Diebstahl kam noch in Betrachtder Raub, der Ehebruch und vor allem die Vergehen gegendie Häuptlinge, oder gegen die Götter, oder gegen den Stamm.— Bei den Germanen waren die einzigen socialen Verbrechen,gegen die der Staat einschritt, der Landesverrath und die De-sertion, wegen deren die Schuldigen aufgehängt, und die Sodomie,wegen deren sie in Schlamm erstickt wurden. (Bak, 1. c.)
Der Justinian der Inkas, Pachacutez, erliess Gesetze gegenGotteslästerung, Todtschlag, Vatermord, Landesverrath, Ehe-bruch, Raub und Schändung, besonders die der heiligen Jung-frauen, Entführung, Unzucht, Diebstahl, Sodomie, Bestechungder Richter. Fast al] dieses war mit Todesstrafe bedroht.Aber das schwerste von allen Verbrechen war der Ehebruchmit einer Inkafrau. Nicht nur wurden die beiden Ehe-brecher bestraft, sondern ausserdem die Kinder, die Sklaven,die Verwandten, ja selbst alle Bewohner der Stadt, in der siewohnten, und letztere niedergerissen und mit Steinen bedeckt.(Garcilasso, Histoire des Incas. I. 346.)
Bei den Battas giebt es einen wahren Kodex für die ju-ridische Menschenfresserei. Es werden dazu verurtheilt dieEhebrecher, die nächtlichen Diebe, die vornehmern der Kriegs-gefangenen, Diejenigen, welche Individuen desselben Stammesheirathen, Diejenigen, die verrätberisch Menschen oder Häuserüberfallen.
Auf den Fidschi-Inseln sind Handlungen, die alsstrafwürdig gelten, von sehr geringer Zahl: der Diebstahl, dieEntführung, die Zauberei, die Brandstiftung, die Verletzungder Achtung Vor einer wichtigen Persönlichkeit. Das heisstalso: Beleidigung des Herrn und Attentat auf das Eigen-thum. Denn es ist ja bekannt, dass bei den Wilden der ver-schiedensten Rassen der Ehebruch und die Entführung bestraft