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1 (1894)
Entstehung
Seite
48
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48 Erster Theil. Uranfang des Verbrechens.

Völkern gebräuchlicher Modus der Busse), wobei er sich jedochmit seinem Schilde schützen durfte. Nach dieser Scheinbusse(auch hier sieht man, wie die Religion in ihrem Ritual dieSpuren der Verbrechen des Urmenschen bewahrt hat) endetealles mit einem heiteren Festmahle.

Zuweilen wurde ein wahrer Ritus eingehalten, indem dasBrautpaar an einen Baum angebunden und dem Bräutigamein Schneidezahn abgebrochen wurde. Von da ab galt dieEhe als rechtmässig.

Später wurde den Eltern Geld als Ersatz für das Eigen -thum, das sie verloren, gezahlt. Nachdem die Frau einmalerworben oder erbeutet war, wurde, da- sie eben ein Eigenthumdarstellte, der Erwerb und der Gebrauch desselben, ja sogardessen Verleihung und Zurückerstattung geregelt.

Auf Neuseeland sagt der Vater zum Bräutigam:Ver-kaufe sie, tödte sie, iss sie auf, du bist der Herr." (Moerenhat:Voyage aux lies Marquises. IL 68.)

Bei dem Araberstamm Kassanieh zahlt der Bräutigameine gewisse Menge Hausvieh für die bestimmte Zahl vonTagen, während welcher er die Frau zur Verfügung habenwill; die übrige Zeit ist sie frei. [Ausland. 1881.)

Bei den Sulima kann die Frau ihren Mann verlassen undsich einem anderen anschliessen, wenn sie nur den für sie ge-zahlten Preis zurückerstattet.

Bei den marokkanischen Juden giebt es Ehen, die vomRabbiner nach allen Regeln gesegnet werden und für drei undsechs Jahre gelten. (Letourneua.)

9. Polygamie. Wo einmal die Frau als Ware be-trachtet wird, da suchen Diejenigen, die es können, den Erwerbderselben zu vervielfältigen. Bei den Apaches wird man umso mehr geachtet, je mehr Weiber man besitzt; und auchdiese wollen gerne recht viele beisammen sein. Salomo, derFromme, hatte 700 Weiber und 300 Kebsweiber, und ebensoviele besass der Slavenkönig Wladimir; die Inkas aber hattenderen 3000.

10. Ehebruch. Eben weil die Frau als eine Waregalt, fing man an, den Ehebruch als einen Diebstahl zu be-