Zweites Xapitel. Verbrechen und Prostitution bei Wilden. 47
und entschädigen hierauf ausgenommen in Kriegsfällen dieEltern.
Dieser Sitte liegen mehrfache Ursachen zu Grunde: dasWiderstreben des Weibes, das minder sklavische Mädchenlebenaufzugeben, um unter die harte Knechtschaft des Mannes zugerathen, der oft auch zu einem fremden Stamme gehört;dann der Vortheil, der daraus dem Gewinner erwächst, dasser zum alleinigen Besitzer dieser Quelle von Vergnügen undReichthum wird. Denn die Frau dient ihm als Köchin, alsLastträgerin u. s. w.; sie stellt einen wirklichen Werthgegen-stand dar. In der That vertritt sie bei den Afghanen dasGeld, wie einst die Kuh bei den Körnern, so dass man z. B.12 Weiber zahlt, um einen Mord zu sühnen, 6 für den Raubeines Ohrringes, 3 für einen Zahn. (Elphinstone : Kabul. I.152). Doch noch mehr ist es ein Ueberbleibsel des Kampfesum die Geschlechtswahl, der, wie wir gesehen haben, eine sogrosse Rolle bei den Tödtungen der Thiere spielt und der aufdie Venus promiscua gefolgt sein muss, sobald sich einesexuelle Auswahl geltend machte und die Weiber im Vergleichzu den Männern in der Minderzahl waren.
Bei den Rothhäuten entscheidet der Faust- und Ringkampfüber den Besitz des Weibes. (Letourneau, a. a. 0. S. 326.)
Dazu kommt noch, dass eben weil das Weib als Eigen-thum einen nutzbaren Gegenstand darstellt, die Eltern unddie Stammesgenossen sehr wenig geneigt sind, es zu veräussern,da ihnen hieraus ein Verlust erwächst. Deshalb blieben beimFortschreiten der Kultur dieser Weiberraub und dieser Kampfals eine Simulation bestehen, als ein religiöser Ritus bis aufneuere Zeiten, unter der Maske eines Kaufvertrags oder einesUebereinkommens.
So pflegen gegenwärtig einige Eskimostämme Verhand-lungen mit der Familie vorangehen zu lassen, und in Isakitasucht der Freier seine künftige Gemahlin im Walde auf, wo-hin sich dieselbe schon eine Stunde früher begiebt, und führtsie daim heim.
Bei einigen Stämmen Australiens war der Neuvermähltehereit, sich den Pfeilen der Eltern auszusetzen (ein bei diesen