XXVI Vorwort des Verfassers.
brechers, die Existenz der „Mattoidi" l — Halbnarren —, sowiegewisser Monomanien und systematisirter Verrücktheiten an-erkannt ist, streng genommen der Sachverständige Denen gegen-über, die den freien Willen zur Grundlage der Strafbarkeitmachen, den Lauf der Gerechtigkeit hemmen könnte, indemer da einen Kranken nachweist, wo andere einen Schuldigeuerblicken.
Was hat dies aber zu sagen? Sollen wir deshalb dieWahrheit verdrehen oder verleugnen, weil das Gesetz sie nichtanerkennen will und deshalb auf einen falschen Weg gerathenist, indem es das Verbrechen studiren will, ohne den Ver-brecher zu kennen? Und ist es nicht riohtiger, die Gesetze denTbatsachen anzupassen, als die Thatsachen zu fälschen, um siemit den Gesetzen in Einklang zu bringen, und dies bloss, umdie behagliche Ruhe Derer nicht zu stören, die sich nicht be-fassen mögen mit diesem neuen Element, das ins Gebiet derForschung eingeführt ist?
Gleichwohl könnte man sich alles gefallen lassen, wenndie bisher ersonnenen und unseren Schlussfolgerungen zuwider-laufenden Maassregeln wenigstens die Sicherheit der Gesell-schaft herbeigeführt hätten, die unser Aller höchstes Ziel ist.
Aber leider stimmen die ehrlichsten und einsichtsvollsten,praktischen Kriminalisten darin überein, dass das Werk derGerechtigkeit eine Sisyphusarbeit ist, unsäglich ermüdendund von wenig oder keinem Erfolg: und dass die angeblichenBLülfsmittel, die von den modernsten Strafrechtsschulen em-pfohlen werden, wie das Schwurgericht, die bedingungsweise,die provisorische Freilassung, statt das Verbrechen ein-zuschränken, dasselbe nur fördern oder höchstens umgestalten.Und was soll man denken von jenen anderen Maassregeln, diedas letzte Wort der Wissenschaft sein sollen, in Wirklichkeit
1 Bin vom Verfasser geschaffenes Wort, etwa mit „Halbnarren" zuübersetzen.