XXII Vorwort des Verfassers.
nur in so weit ändern, als sie die öffentliche Sicherheit besserschützen würden durch die lebenslängliche Detention, welchesich von der Gefängnissstrafe nur dem Namen nach unter-scheidet.
Auch sind die meistbestrittenen unserer Schlussfolgerungenso wenig neu, dass sie beinahe aus vorgeschichtlichen Zeitenher datiren, von Homer, wo er von Tbersites spricht, von Sa-lomo (Eccles. XIII. 31), wo er sagt, dass das Herz dasAntlitz des bösen Menschen verändert, und besonders vonAristoteles, Avicenna, J. B. Porta, Polemon, welche weit-läufig die Physiognomie der Verbrecher besprechen, wobei diebeiden letztgenannten vielleicht weiter gehen als wir. Ja,Polemon hebt ganz ausdrücklich die schmale Stirn der Ver-brecher hervor und spricht sogar von der Linkshändigkeit derVerbrecher, auf welche ich zuerst aufmerksam gemacht zuhaben glaube. Daher rühren vielleicht jene Sprichwörter,die, wie wir sehen werden, hinsichtlich der den Verbrechernzuzuschreibenden physiognomischen Züge viel weiter gehenals wir und gewiss eine Ueberlieferung des Alterthums darstellen.
Das Volk hat auch seit Jahrhunderten die Unverbesserlich-keit der Verbrecher betont, besonders der Diebe, sowie dieNutzlosigkeit der Gefängnisse. 1 Wir heben diesen UmstandDenjenigen gegenüber hervor, welche behaupten, unsere Schlüssewiderstreben dem Volksbewusstsein.
Selbst diejenigen praktischen Anwendungen unserer Theo-rien, die Vielen am gewagtesten erscheinen, sind keineswegs neu.Valsrio und Lotseau führen einen mittelalterlichen Erlass an,wonach, im Falle des Zweifels zwischen zwei verdäch-tigen Individuen, der minder wohlgestaltete der Tor-tur unterworfen werden sollte. Schon in- der Bibel istder geborene Verbrecher erwähnt und mit der Todesstrafe
1 S. Archivio di Psichiatria. III. S. 451.