Vorwort des Verfassers. XXI
Diese Herren, die es beklagen, dass Gerichtsärzte gericht-liche Medicin getrieben und Anthropologen ihr Fach auf so-ciale oder Rechtsfragen angewandt haben, vergessen, dass aufdieselbe Weise Chemiker Industrie und Mechaniker Hydraulikund Technologie getrieben; dass auf diese Weise Buckle undTaine zum ersten Male eine wahre Geschichte schufen, indemsie in die Geschichtsschreibung zugleich die Staatswirthschafts-lehre, die vergleichende Ethnologie und die Physiologie ein-führten; sie vergessen, dass die moderne Physiologie nur eineReihe von Anwendungen der Optik, der Hydraulik u. s. w.darstellt. Das Merkwürdige ist, dass solche Leute Protesterheben gegen Diejenigen, welche das Aergerniss und die Ge-fahr beseitigen wollen, die daraus entspringen, dass man, ohneden Menschen zu kennen und zu studiren, Gesetze für ihnmachen will, und das bloss aus Scheu vor einer fremdartigenEinmischung, als handelte es sich um eine geheime Wissen-schaft, die sich schamhaft zu verstecken hätte; dass sogar aberdabei viele von diesen Kritikern ihrerseits nicht nur das Bünd-niss, sondern geradezu die Herrschaft einer Disciplin anerkennen,ja sogar empfehlen, die nicht bloss der Rechtswissenschaft,sondern überhaupt jeder Wissenschaft fremd ist, nämlich derMetaphysik. So hatte man die Kühnheit, auf diese und selbstauf ihre streitigsten Hypothesen, wie z. B. die der Willens-freiheit, die Gesetze zu stützen, von denen die Sicherheit derGesellschaft abhängt!
An diesem Punkt greifen mich viele Juristen an undwerfen mir vor, ich führe das Strafrecht auf ein Kapitel derPsychiatrie zurück und werfe das ganze Straf- und Gefängniss-system über den Haufen.
Das ist nur zu einem kleinen Theile wahr, denn in betreffder Gelegenheitsverbrecher würde man aus dem Kreise derallgemeinen Gesetze nicht heraustreten, ausser etwa um diePräventivmittel zu erweitern; was aber die geborenen Ver-brecher anlangt, so würden sich die Gesetze ihnen gegenüber