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1 (1894)
Entstehung
Seite
XII
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XII Zur Einführung.

zurückgedrängt wurden. Es handelt sich um Hervorhebungdersostitutivi penäli u , es handelt sich darum, das Verbrechenmöglichst zuneutralisiren". In dieser Beziehung können ver-einzelte Maassnahmen nichts erreichen: mit dem Staate müssenhier Kirche und Gesellschaft zusammenwirken. Was nütztdas trefflichste Medicinalwesen, wenn nicht eine umfangreicheSanitätspolizei vorbeugende Thätigkeit übt! In dieser Richtunghat sich neuerdings ja auch bei uns mannigfache Thätigkeit ent-faltet: erinnert sei an die Bildung der Vereine für entlasseneSträflinge, an Bodelschvvinghs Liebeswerke und ähnliches.

5. Wenn mit solchen Maassregeln, insbesondere auch imHinblick auf die jugendlichen Delinquenten, der Armee desVerbrechens gewissermaassen die Bekrutirung abgeschnittenwerden soll, so ist aus den Werken der italienischen Schuleandererseits der Gedanke zu immer grösserer Klarheit gelangt,dass vor allem den Veteranen des Verbrecherthums eineandere Behandlung zu theil werden muss. DerstrategischeAusgangspunkt" im Kampfe gegen das Verbrecherthum ist dieScheidung von Gewohnheits- und Gelegenheitsver-brechern und die verschiedene Behandlung derselben, eineForderung, die z. B. in England schon 1864 [abitually undcamially offenders) Befriedigung gefunden hat. Nur dadurch,dass erstere möglichst verhindert werden, immer von neuemStrafthaten zu begehen, ist eine Lösung dieser Fragen- mög-lich. Dass gegenüber diesen Stammgästen der Strafanstaltendie Theorie der Unschädlichmachung am Platze ist, darüberherrscht Einigkeit, während wohl im übrigen geschieden undeine Gruppe der Besserungsfähigen eingeschoben wird. Da-nach würden sich für drei Gruppen von Delinquenten dreiverschiedene Strafzwecke: Unschädlichmachung, Besserung, Ab-schreckung ergeben.

Das etwa wären die Erfolge, welche die neue Schule an-geregt oder bewirkt: eifrigeres Studium des Verbrechers alsNaturerscheinung, Belebung der Kriminalsociologie, Erkennt-