Zur Einführung. XIII
niss der Faktoren des Deliktes, Verschärfung der Vorbeugungs-maassregeln, Umgestaltung des Strafrechts und Strafvollzugesdurch unbedingte Scheidung der Verbrechergruppen.
Hiermit glauben wir die Hauptgesichtspunkte dieser neuenSchule beleuchtet zu haben; als objektiver Berichterstatter sindwir aufgetreten, da hier nicht der Ort ist, unsere Stellung zudieser Schule im einzelnen darzulegen. Inwiefern die Theo-rien derselben haltbar und der Weiterbildung fähig sind, mögeder Leser jetzt selbst prüfen. Das Material, welches im vor-liegenden Werke dargeboten wird, ist ein so reiches, wie esnur je zusammengetragen wurde, und wir sind überzeugt, dassaus ihm manches Saatkorn entnommen werden kann, um inden Geistern zu keimen und zu reifen, und um einen derwichtigsten Zweige der Gesetzgebungspolitik, die Kriminal-politik, zu fördern!
Wie die ärztliche Kunst sich nicht mehr in den alchi-mistischen Bahnen der früheren Jahrhunderte bewegt, ängstlichnach Mittelchen und Pülverchen suchend, sondern fast all-jährlich durch sorgsame Untersuchung der Naturobjekte Port-schritte aller Art, insbesondere auf dem Gebiete der Epide-miologie macht, so eröffnet sich auch für die Wissenschaft vomVerbrecher und für die staatliche Thätigkeit, die der ende-mischen und epidemischen Kriminalität entgegenzutreten hat,ein neuer Gesichtskreis, und vielleicht erscheint einmal alsFrucht der gekennzeichneten Untersuchungen eine tiefere Auf-fassung von den Aufgaben der Straf rech tspflege.
Heidelberg, 5. August 1887.
A. von Kirchenheim.