Zur Einführung. VII
lösen. Es genüge, darauf hingedeutet zu haben. Schon darausergiebt sich, dass die reiferen Kriminalisten mehr wie je vondem Gedanken ergriffen sind, dass das heutige Strafrecht derheutigen Verbrecherwelt nicht entspricht. Keine Wissenschaftist so auf dem Boden der Scholastik stehen geblieben, wie dieJurisprudenz: auf dem Gebiete des Strafrechts aber wird diesam meisten empfunden. So hat sich bereits in weiten Kreisendie Anschauung Bahn gebrochen, dass es anders werden müssemit der Strafgesetzgebung. Auch der Kampf wider das Ver-brechen ist ein anderer geworden, als zu jenen Zeiten, da manmit Pfeil und Bogen in den Krieg zog: auch gegen das moderneVerbrecherthum brauchen wir gleichsam Bepetirgewehre!
In solche Bewegungen trat weitere erzeugend LombrososWerk ein. Durchaus neue Gesichtskreise werden der Straf-rechtspflege eröffnet. Keine dialektischen Spitzfindigkeiten,sondern Erforschung der Thatsachen, das schreibt Lombrosoauf sein Banner. Ihn fesseln nicht abstrakte Theorien vonDelikt und Strafe, mit einem Worte nicht das Verbrechen,sondern der Verbrecher; Ziel aller seiner Studien ist die Er-kenntniss der Eigenart des Menschen, welcher Strafthaten be-geht, die Erforschung der Ursachen, welche ihn treiben, dieAufsuchung der Mittel, ihn zu zügeln.
In dieser Richtung bewegen sich nun alle Arbeiten Lom-brosos: zuerst veröffentlichte er einzelne Untersuchungen inden Atti dell'Instituto Lombardo (1876—76). Später ver-einigte er dieselben in einem Bande. 1885 erschien das Werkin der neuen und erweiterten Gestalt, die dieser Uebersetzungzu Grund liegt. Aus einzelnen Bruchstücken und Bausteinenist ein festgefügtes System geworden, über dessen Inhalt undBedeutung der Leser aus dem Buche selbst sich eine Ansichtbilden möge. L. giebt jetzt zunächst, was früher nur apho-ristisch behandelt wurde, eine Embryologie des Verbrechens,die Anfänge dieser Erscheinung nach den Gesetzen der Ent-wickelungstheorie in die Thierwelt und die Welt der Wilden,