Druckschrift 
Wilhelm von Calckum, genannt Lohausen
Entstehung
Seite
199
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199Hund mit rothem Halsband und den drei Ringen des Schildes) befandsich die Inschrift:Generosus, Serenus, Nobilis et Fortis Dn. Wilhelmus aCalcheim dictus Lohausen, Generalis Major, Illustrissimorumac Celsissimorum Principum Megapolitanorum Consiliariusintimus Rerumque bellicarum Director, nec non Praesi-diarii militis in Civitate Rostock Gubernator, obiit XXX.Januarii ac sepultus XV. Aprilis, Anno MDCXL 16Die Gruft selbst aber deckte ein Stein mit der einfachen, viel-leicht von dem Verstorbenen angegebenen Inschrift:Hie liegt ein armer Sünder, aber einredlicher Teutscher 17Epitaphium und Leichenstein sind verschwunden; sie haben derRestauration der Kirche weichen müssen und sind vielleicht, wie vieleandere, zum Kalkbrennen und als Feuerungsmaterial benutzt worden;1840 sollen sie noch vorhanden gewesen sein. Ganz in der Nähe vonLohausens Grabstätte fanden fünf Jahre später Hugo Grotius irdischeReste eine kurze Ruhe; auch die Spuren dieses Grabes sind verschwun-den und nur aus älteren Aufzeichnungen kann man die Stellen wieder-finden.Nach Ordnung ihrer Angelegenheiten, soweit die vorhandenenMittel es erlaubten, begab sich die Wittwe Lohausens in Begleitungihres Vetters, des Majors von Lohausen, nach Schwerin, um persön-lich bei dem Herzoge nochmals die Erledigung der Rückstände des Ver-storbenen zu erbitten. Am 23. April kamen sie in Schwerin an, schei-nen jedoch zur Audienz nicht gelangt zu sein, da der Herzog am25. April um 2 Uhr früh nach Criwitz auf die Birkhahn=Baltz rittund einen schriftlichen Bescheid für die Lohausenschen Erben hinter-lassen hatte 18)Dieser Bescheid, vom 25. April 1640 datirt, enthält nun zunächsteine Auseinandersetzung, daß die Forderungen strenge zu trennen seien,indem Lohausens Bezahlung als Commandant von Rostock, seit 1636folglich auch die daher stammenden Rückstände aus dem Landkasten zubestreiten sei, während allerdings der Herzog sich verpflichtet fühle, dieRückstände aus der Dienstzeit von 1630 bis 1632 und auch noch2800 Thlr. für die während der vierjährigen Schwedischen Dienstzeit von 1632 bis 1636 ihm geleisteten besonderen Dienste zu zahlen.In Bezug auf die erste Forderung, an den leider! leeren Land-kasten, erbietet sich der Herzogungeachtet Wir vor Unß und Unseresgeliebten Jungen Vettern und Pflegesohns Lbd. auß jetztbesagtem Land-