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Wilhelm von Calckum, genannt Lohausen
Entstehung
Seite
179
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179Generalissimus Grafen Gallas erhielt, wonach sievon allen Kriegs-beschwerlichkeiten, wie die immer Namen haben, und unter was Scheindieselben practicirt werden sollten, gänzlich exempt und befreit sein solle.Dieser Schutzbrief wurde später noch dadurch verstärkt, daß der nun-mehrige Kaiser Ferdinand III. im Januar 1638 die Stadtin Seinenund des heiligen Reiches Schutz, Schirm, Verspruch und Salvaguardiataufnahm und ihr das Recht gewährte:so oft es ihrer Kinder, Häuserund Leute Nothdurft erfordere, den Kaiserlichen Adler und des ReichesWappen zum Zeichen Kaiserlichen Schutzes und Handhabung anzu-schlagenNoch schwieriger und verwickelter wurde Lohausens Stellung inRostock im Jahre 1638. Wenn schon die obenerwähnten KaiserlichenExemtionen dazu angethan waren, das Verhältniß zwischen Bürger-meister und Rath, welche sich als unmittelbar von Kaiser und Reichabhängig betrachteten, und dem Landesherrn, sowie dem von diesembestallten Commandanten der Festung Rostock, zu verwirren, so wurdediese Lage noch verwickelter dadurch, daß die Stadt sich offenbar zumKaiser bekannte, während Lohausen, im Auftrage des Herzogs, wederden Kaiserlichen noch den Schweden einigen Vorschub leistete und mitfester Hand die Garnison in guter Disciplin zu halten gesonnen war.Dieser Zwiespalt ist unverholen ausgesprochen in der Notiz, welcheAdolf Friederich am 1. April 1638 in sein Tagebuch einzeichnet:den1. April habe Briefe aufgefangen, so Gallas an den Rath zu Rostockgeschrieben; daraus sieht man, daß der Rath Schelmen seyen. Gottwird sie zur rechten Zeit wohl strafen 13Durch die glücklichen Erfolge, welche seine Truppen Ende 1637gegen die Schweden errungen hatten, sicher gemacht, bezog Gallas aus-gedehnte Winterquartiere, da er die Unmöglichkeit einsah, das Heer indem verödeten Pommern zu ernähren. Wolgast, Loitz, Uckermündeund andere haltbare Punkte in der Nähe des Feindes blieben stärkerbesetzt; der Rest des Heeres verbreitete sich in einzelnen Regimenternund Compagnieen nicht nur über das ganze Mecklenburgische Land,sondern über das Lüneburgische, Braunschweigische, das Bisthum Bremenbis nach Holstein hinein. Nur unregelmäßig wurde der Sold gezahlt,zum größten Verderben des Landes, welches die fast aller Disciplinledigen Söldner unterhalten und verpflegen mußte. Mecklenburg hattewiederum die schwersten Lasten zu tragen, und das Elend im Landestieg auf die höchste Stufe*) Wir verweisen hierüber auf die Thatsachen, welche u. A. in Lisch, Geschichteder Stadt Plau, in den Jahrbüchern des Vereins für Mecklenburgische12*