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Wilhelm von Calckum, genannt Lohausen
Entstehung
Seite
140
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140den Bergischen Land=Rittmeister. Der Lehnbrief ist vom Reichskanzlerunter dem 13. Februar 1634 ausgefertigt?); aber er ist ein „schönesStück Pergament mit einem großen Siegel zur Anschauung für Kinderund Kindeskinder“ geblieben; in Besitz des genannten Lehns ist dieFamilie nicht gekommen.Der Reichskanzler gelangte zwar nicht ganz zu dem von ihm ange-strebten Ziele, da die versammelten Stände ihre Beziehungen als Kreis-stände des Niedersächsischen Kreises zum Deutschen Reiche in den Vor-dergrund stellten und sich zu Truppenaufstellungen nur nach Maßgabeder Reichsmatrikel verstanden, auch den Herzog Georg von Braun-schweig=Lüneburg zum Kreis=General ernannten. Das Verhältniß zurKrone Schweden wurde in die Form eines Bündnisses gebracht undOxenstiern bestimmte den General Baner zum Feldmarschall bei dervorhandenen und durch neue Werbungen noch zu verstärkenden Armeeim nordwestlichen Deutschland. Die näheren Bestimmungen wurdenhinausgeschoben bis zu einem in Frankfurt am Main zusammentretendenConvent sämmtlicher Evangelischen Stände Deutschlands. Wohl mochteein Warnungs= und Abmahnungs=Schreiben des Kurfürsten von Sachsenzu diesen Beschlüssen beigetragen haben. Unter den getroffenen militäri-schen Anordnungen erwähnen wir nur die Anlage von Magazinen, vondenen auch eins für Magdeburg bestimmt wurde, also voraussichtlichzu unserem Kriegsmanne in gewisse Beziehungen kam.Als einen Beweis des großen Vertrauens, welches Herzog Adol-Friedrich von Mecklenburg zu Lohausen hatte, sei noch angeführt, daßalle Missionen, welche der Herzog zum Kreistage oder zu anderenFürsten abschickte, angewiesen wurden, über Magdeburg zu gehen, umsich dort erst mit Lohausen zu besprechen. Auch wurde der Postmeisterzu Leipzig beauftragt, alle etwa vom Reichskanzler, von den Gesandtenoder von andern Orten eingehenden Briefe an den Herzog an Lohausengelangen zu lassen zur Weiterbeförderung. In einem Schreiben vom6. April 1634 theilt der Herzog Lohausen eine Depesche des HerzogsGeorg von Lüneburg mit und wünscht seine Ansicht darüber zu hören.Zugleich will er sich Raths erholen wegen des Stiftes Schwerin, „daihm solches jure belli und zur Zeit noch nicht ex electionis nostraejure quaesito im Namen und von der Krone Schweden“ zugewiesenworden sei; er fragt: „wie Ihr es mit denen von ihren Gütern ent-setzten Capitularen zu halten sei? vermeinet“; diese Capitularen hattenDer Lehnbrief, nach einer Abschrift im Besitze des Verfassers, ist in An-lage 5 mitgetheilt.