108daß es mit Wismar bald ebenso gehen werde. Zugleich gibt er ihmauf, dafür zu sorgen, daß Wismar alsdann nur von Mecklenburgischenund Schwedischen, von ihm (Lohausen) befehligten Regimentern besetztwerde.Schon unter dem 25. November hatte der Herzog Lohausen eineBestallung zum Commandanten von Wismar gegeben, da derselbe wahr-scheinlich aus Familien=Rücksichten diese Stelle gerne bekleidet hätte.In der Nähe von Wismar lagen nemlich die Güter seines Schwieger-vaters von Stralendorf, und seine Gattin hatte Erbansprüche nament-lich auf das der Insel Pöl gegenüber am Strande nur eine Meile vonder Stadt gelegene Gut Strömckendorf. In dieser Bestallung heißt es:„auf solchen event (d. h. wenn Wismar erobert sei) eine tapfere undwohl qualificirte Persohn in gemelter unserer Stadt Wismar in Ihr.Königl. Mayest. zu Schweden und Unserem Namen zum Gubernatorengnädig zu verordnen, zu bestallen und anzunehmen. Wann wir dannhierzu den Vesten, Unsern geheimbten und Kriegs=Rath, Obristen undlieben getreuen, Wilhelm von Calchum genanndt Lohausen, als welchersowohl Ihro K. Mayest. zu Schweden, unserem freundlichen vielgeliebtenHerrn Vettern und Gevattern, als Uns mit Eyden und Pflichten ver-wandt, auch bisher sowohl bei Belagerung unsrer ErbunterthänigenStatt Rostock, alß auch jetzo bei der Wismarischen bloquirung vielMühe und Arbeit gehabt, und Ihr. K. Mayest. und Unß hierunterviel nützliche Dienste praestiret, auch ferner praestiren und leisten kannund wird, erwehlet, und Ihme das Commando in unserer Stadt Wis-mar und der darzu gehörigen Schantze Wallfisch aufgetragen, dergestalt,daß er dieselbe mit nothdürftigem Volck besetzen und seinen Ihro K.Mayest. zu Schweden und Unß geleisteten Pflichten gemaeß, auch seinemhöchsten Verstande und Vermoegen nach in gemelter unserer StattWismar und darzu gehöriger Schantze alles dermaßen dirigiren, guberni-ren und commandiren, anordnen, administriren und verwalten soll,wie es hochstgedachter Ihro K. Mayest. zu Schweden und UnsereDienste, in specie auch Unsere Landt und Leuthe und gemelter UnsererStatt Wismar Wohlfarth, nothdurfft, nutz und Bestes erfordert u. s. w. 21).Dem General Tott war diese Bestallung mitgetheilt worden; ererklärte sich in einem Schreiben an den Herzog zwar einverstanden mitdieser Ernennung Lohausens, dessen Brauchbarkeit und treue Diensteer belobend erwähnt, bemerkt jedoch, er könne nicht zugeben, daß Lohausendas directorium militare erhalte, da ihm (Tott) dies vom Königimmediate für Mecklenburg und Pommern übertragen sei, der Herzogalso kein Recht habe, Lohausen dazu zu bestimmen; der König sei der
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