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Wilhelm von Calckum, genannt Lohausen
Entstehung
Seite
27
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27und eine Frist von sechs Wochen gestellt wurde, um zum Gehorsamzurückzukehren. Unter gleichem Datum wurden „alle Kriegs=Offiziere,Befehlshaber und gemeine Kriegs=Leuthe zu Roß und Fuß,“ gewarnt,sich von den Fürsten zum Kriegsdienst anwerben zu lassen; denjenigen,welche schon Bestallungen angenommen hatten, wurde eine Gnadenfristvon sechs Wochen gestellt, um sich ihrer angenommenen Stellen zuentledigen. Am 9. November erfolgte das „Mandatum sine clausula“an beide Fürsten in Person gerichtet, worin sie aufgefordert wurden,binnen sechs und dreißig Tagen nach Empfang des Schreibens vordem Kaiserlichen Richterstuhl zu erscheinen und sich zu verantworten„wegen der von ihnen sowohl dem Kayser als dem obersten Lehnsherrnund dieses Streites ungezweiffelten unmittelbaren Richters und dessenRegierung zu höchstem Schimpff und Verachtung, der anderen Inte-ressirenden aber zu beschwerlichem Präjudiz und Nachtheil“ ausge-übten Handlungen. Im Falle des Ungehorsams werden sie mit derAcht bedroht. Am 11. November endlich erfolgte das Special=Mandatan 37 namhaft gemachte Grafen und Herrn, von welchem oben bereitsdie Rede gewesen ist. Jedem einzelnen werden bestimmte Facta zurLast gelegt, und er wird aufgefordert, bei Strafe der Acht und Aber-Acht, sich binnen sechs und dreißig Tagen vor dem Kaiserlichen Richter-stuhl zu stellen 17)Die Fürsten und ihre Anhänger achteten auf diese Ausbrüche desKaiserlichen Unwillens entweder gar nicht oder suchten sie durch Gegen-Mandate zu entkräftigen. Unterdessen setzten sie ihre Bewerbungen inParis und im Haag mit Erfolg fort. Heinrich IV. hatte sich ja dieDemüthigung des Hauses Habsburg zur Lebensaufgabe gestellt undfand hier eine willkommene Gelegenheit dazu. Nicht minder war esden General=Staaten darum zu thun, in ihrer unmittelbaren Nähe undgleichsam in ihrer Flanke keine Verstärkung der Kaiserlichen Macht zudulden, von welcher sie bei etwaigem Wiederausbruche des Krieges mitSpanien nur Schlimmes voraussehen konnten. Erzherzog Albert inBrüssel fühlte aber auch die Gefahr, welche ein Krieg an den unmittel-baren Grenzen seiner Provinzen bringen könnte, und unterließ es nicht,sowohl in Paris als im Haag abzumahnen von der Unterstützung derFürsten, diese selbst aber zum Nachgeben und zur Unterwerfung unterdie Kaiserliche Autorität zu bereden.König Heinrich IV. ließ es jedoch nicht dabei bewenden, mit denbeiden Fürsten zu correspondiren; er trat auch direct mit den Ständenin Verbindung und ermahnte dieselben in einem Schreiben vom 5.November 1609 18) zur Einigkeit und zum Festhalten an der Sache der