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Gebäude für Sammlungen und Ausstellungen
Entstehung
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232
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quadratifche, weil bei Vermehrung der Seitenzahl nur die mittleren, flach gekrümmtenStücke der Hellenlinien in Betracht kommen.

Nach Alledem ift einleuchtend, clafs die lichte Weite und Länge des Decken-fenfters nicht blofs nach der Breite des Saales bemeflen werden dürfen. Damit denBildwänden die für alle Fälle ausreichende Lichtmenge mittels der Deckenöffnungzugeführt werden könne, mufs diefe genügend grofs fein, und diefe Gröfse pflegtkurzweg mit der Gröfse der Grundfläche des betreffenden Gemälderaumes verglichenzu werden.

Beifpielsweife würde nach der Magnus'fchcn Regel (flehe Art. 201 , S. 224)das Deckenfenfter eines Saales von quadratischer Grundform nur x /:i feiner Boden-fläche, dasjenige eines Saales, der doppelt fo lang als breit ift, dagegen -'/<> feinerBodenfläche meffen. Das Verhältnifs beider ftcllt fleh zwifchen 1 /« und a /ä bei einerAnzahl der bedeutendften Gemälclefäle der Neuzeit, deren Hauptmafse auf S. 237zufammengeftellt find.

Nacli der in England giltigen Regel 204 ), die feit Errichtung der Galerien des South-Kenfington-Mufeums bei den meiften neueren Gemäldefälen des Landes angewendet wurde, foll das Verhältnifs desDeckenlichtes zur Bodenfläche eines Gemäldefaales 1 Ji betragen. Auch pflegt die Oeffnung bis an dieSchmalfeiten verlängert zu werden. Letztere Anordnung ermöglicht zwar eine für die beiden Langwändefehr vortheilhafte Beleuchtung, da die gegen die Ecken der Saalwände fich umbiegenden und immer rund-licher werdenden Hellenlinien zum Theile in Wegfall kommen 206 ), hat aber dagegen den Nachtheil, dafsdie Schmalfeiten des Raumes vollkommen lothrecht herabfallendes Streiflieht empfangen und defshalb fobeleuchtet erfcheinen, wie Wandflächen unter freiem Himmel. Auch find die Schmalfeiten der Spiegelung(fiehe Art. 206, S. 233) fehr ausgefetzt. Sie pflegen defshalb in englifchen Gemälde-Galerien nicht mitBildern behängt zu werden.

Eines der wenigen deutfehen Beifpiele von Gemäldefälcn , deren Deckenlicht auf die ganze Saal-länge durchgeführt erfcheint, ift der fttdliche Mittelfaal des Städtifchen Mufeums zu Leipzig (helleFig. 277, S. 217).

Aus der auf S. 231 gemachten Darlegung über die Höhenlage des abfoluthellften Punktes der Wand und der darum gezogenen Linien gleicher Helle nachFig. 292 u. 293 geht ohne Weiteres hervor, was es mit der Forderung einer »gleich-mäfsigen« Beleuchtung der Saalwände für eine Bewandnifs hat. Die Behangfläche,von der Magnus glaubte, clafs fie unten eben fo hell fei wie oben, ift in Wirklichkeitan diefem oberen Ende faft doppelt fo hell, als an dem unteren Ende. Und diesift für die thatfächliche Benutzung eigentlich nicht mifsftändig. Denn man pflegtnaturgemäfs die obere Wandzone mit gröfseren, die untere mit kleineren Gemäldenzu behängen, und letztere brauchen, weil fie in beliebiger Nähe betrachtet werdenkönnen, weniger helles Licht, als die nur von weiterer Entfernung zu überblickendengröfseren Bilder.

Die Höhenlage des Deckenfenfters eines Gemäldefaales feft ftellen, heifst mitanderen Worten, die Höhe des Saales felbft beftimmen. Da nun nach dem unmittel-bar Vorhergehenden der untere Theil der Wandflächc viel weniger hell erleuchtet ift,als der obere, fo würde man wohl die Gcmälderäume beffer niedrig machen, wennderen Höhe nur mit Rückficht auf die Helligkeit der Bildwände zu bemeflen wäre.Diefe Höhe hängt aber noch von verfchiedenen anderen Factoren ab. Befondersauch von der Nothwendigkeit, die bei niedrigen Sälen oft vorkommende Spiegelungmoghehft zu vermeiden; fodann von dem baukünftlerifchcn Erfordernifs fchöner Raum-

aes! p'-r' 1 ' MiuhciIunBC " vcm t R - tedfrave, früher am South-Kenfington-Mitfeum zu London.J ) cifpiclsweife würden in Fig, 292 an beiden Enden der Wand lothrechte Streifen von 8,1,7 m Breite, in Fig. 2 93folcne von 2,,m j !reitebgefchnitten.