200
i6o.
Einiichtungs-
koflen.
161.
Nutzraum
und
bebaute
Grundfläche.
Die Koften der inneren Ausftattung der im Vorhergehenden verzeichnetenMufeen find in Spalte X aufgenommen.
Ueber das Mafs der Nutzraumfläche giebt Spalte V, über die Gröfse der be-bauten Grundfläche Spalte VI Auffchlufs. Der Procentfatz an nebenfächlichem Raum-aufwand für Mauerdicken, Treppen, Flure u. dergl. ift hiernach ohne Weiteres zuermitteln. Er beträgt bei den meiften Beifpielen (wie bereits in Art. 146, S. 192 an-gegeben) zwifchen 50 und 60 Procent des durchfehnittlichen Nutzraumes eines Ge-fchoffes.
Literatur
über »Mufeen im Allgemeinen«.
Das geöfnete Antiquitäten-Zimmer. Hamburg 1702.
Die geöffnete Raritäten- und Naturalien-Kammer. Hamburg 1704.
NEICKELIUS, C. F. Mufeographie oder Anleitung zum rechten Begriff und nützlicher Anlegung der
Mufeorum oder Raritäten-Kammer etc. Breslau 1727.Mufeums for the Metropolis. Builder, Bd. 18, S. 752.Endei.i, & Fromann. Statiftifche Nachweifungen, betreffend die in den Jahren 1871 bis einfchl. 1880
vollendeten und abgerechneten Prcufsifchen Staatsbauten. Abth. I. Berlin 1883. VIII : Wiffen-
fchaftliche und künftlerifche Inftitute, Sammlungen etc. S. 158.Smith, O. Mufeums. Architect, Bd. 29, S. 323, 339.BaRR-Ferree. Notes on mufeum arrangements abroad. Architecture and building, Bd. 13, S. 337, 349;
Bd. 14, S. 5, 19.„.jyiöimjs. Die zweckmäfsige Einrichtung grofser Mufeen. Deutfche Rundfchau 1891, S. 352.
WlETHOFF. Statiftifche Nachweifungen, betreffend die in den Jahren 1881 bis einfchl. 1885 vollendeten
und abgerechneten Prcufsifchen Staatsbauten aus dem Gebiete des Hochbaues. Abth. IV. Berlin
1892. VII bis X, B, b: Mufeen. S. 94.WlETHOFF. Statiftifche Nachweifungen, betreffend die im Jahre 1890 vollendeten und abgerechneten
Staatsbauten des Hochbaues. Abth. V. Berlin 1892. VII bis X, B, b: Mufeen. S. 18.Ferner:Zeitfchrift für Mufeologie und Antiquitätenkunde, fo wie für verwandte Wiffenfchaften. Red. von
J. G. Tu. Graesse. Dresden. Krfcheint feit 1878.
162.Allgemeines.
4. Kapitel.Mufeen für Kunft, Kunftwiffenfchaft und Alterthumskunde.
Die in der Ueberfchrift genannten Mufeen find theils für die Aufnahmeeinzelner, theils für die aller in diefe Gebiete gehörigen Sammlungen beftimmt.Letztere enthalten:
i) Gemälde;
2) Stiche (überhaupt Kunftdrucke) und Handzeichnungen;
3) Werke der Plaftik, und
4) Alterthümer.
Der Begriff »Alterthümer« ift fehr weit. Er befchränkt fich nicht nur auf dieeigentlichen Antiken, fondern erftreckt fich auf die Kunft- und kunftgewerblichenGegenftände des Mittelalters, der Renaiffance und des XVII. bis XIX. Jahrhundertes.