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c) Erhellung mittels Tageslicht.
Ein Hauptziel beim Entwerfen und beim Bau der Kunftmufeen jft die Be-schaffung guter Tagesbeleuchtung für fämmtliche Sammlungsgegenftände. Die zudiefem Zweck in jedem einzelnen Räume zu treffenden Anordnungen muffen vonfolcher Art fein, dafs die Helligkeit auch bei ungünftigen äufseren Einflüffen nochgenügt. Denn die Beleuchtung hängt nicht allein von der Lage und Stellung desGebäudes bezüglich feiner Umgebung und der Himmelsrichtungen, fondern auch vonKlima und Wetter, von Jahres- und Tageszeit ab.
Auch wird das nöthige Mafs der Helligkeit durch die Natur des Gegenftandes,der zur Schau gebracht oder ausgeftellt werden foll, bedingt. Manche Gegenftändeverlangen äufserft helles Licht, manche mäfsiges, gedämpftes Licht. Defshalb iftauch das Erfordernifs guter Erhellung je nach der Art der Sammlung verfchieden,bei Gemälde-Galerien anders als bei Sculptur-Mufeen, Kupferftich-Cabineten u. f. w.
Man hat daher beim Entwerfen und bei der Ausführung von Kunftmufeenmehr als bei allen anderen Sammlungsgebäuden die verfchiedenften Bedingungenbezüglich der Beleuchtung der Ausstellungsräume zu erfüllen.
Zu diefem Zweck wird theils Deckenlicht, theils Seitenlicht benutzt. Die Ein-richtungen beider zu verbeffern, ift feit langer Zeit das eifrige Beftreben der hierzuberufenen Kreife von Architekten, Malern, Bildhauern und anderen Kunftverftändigengewefen. Sic werden nicht aufhören, fich damit zu befchäftigen; denn etwas an-nähernd Vollkommenes zu Schaffen, ift vielleicht auf keinem Felde der Bauwiffen-fchaften Schwieriger, als gerade auf diefem. Immerhin haben die Erfahrungen undForschungen, die bei den vielen Ausstellungen, beim Umbau älterer und bei derErrichtuno- neuer zahlreicher Mufcen feit dem erften Viertel diefes Jahrhundertes,namentlich aber in den letzten 25 Jahren gemacht wurden, Sehr viel zur Aufklärungder Frage über die zweckmäSsigften Einrichtungen zur Erhellung der Räume fürdie verschiedenen Sammlungen beigetragen.
Am Schwierigsten ift diefe Aufgabe bei den Gemälderäumen zu erfüllen. DieBeleuchtung der Kunftmufeen mufs daher vornehmlich mit Rückficht auf die beiden Gemälderäumen zu Stellenden Anforderungen erörtert werden.
Als erfte Regel für die Anlage der zur Ausftellung von Gemälden geeignetenRäume gilt dafs die Beleuchtung einheitlich und, fo weit überhaupt zu erreichenift, möglichst gleichmäfsig fei. Jeder Gemälderaum darf daher nur mit einer einzigenLichtöffnuno- verfehen fein. Unbedingtes Erfordernifs ift freies Himmelslicht, un-gehemmt von allen vermeidbaren, die Wirkung auf die Behangflächen wefenthch
Störenden Einflüffen.
Anordnuno und Gröfse der Lichtöffnungen find der Gröfse des zu erhellendenRaumes entsprechend zu bemeffen, und zwar mufs fo viel Licht einfallen können,dafs die Bilder auch bei trübem Wetter hinreichend erhellt erfcheinen.
Die Beleuchtungseinrichtung mufs aber zugleich fo getroffen fein, dafs diefpiegelnde Wirkung der von der Bilderfläche zurückgeworfenen Lichtftrahlen vomBcfchaucr nicht empfunden wird.
Aufserdem foll das hellfte Licht ftets auf die Gemäldewande gelenkt und vonanderen Flächen des Raumes, welche fonft gleich hell oder gar heller erfcheinenwürden als jene, abgehalten werden.
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Allgemeines.