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169.
Vor-
ermittclungen
170.Gemälde-Galerien.
171.SculpturfilleundfonftigeSammlungs-räume.
b) Grundrifsbildung und Geftaltung.
1) Allgemeines.
Auf Grund der vorhergehenden Angaben kann das Gefammtmafs von Wand-und Bodenfläche der Sammlungsräume annähernd berechnet und nach Art. 146(S. 192) die Gröfse des Bauwerkes ermittelt werden, wenn man die fonft noch er-forderlichen Räume mit in Anfchlag bringt. Bezüglich diefer fei, unter Hinweis aufdie in Art. 149 bis 153 (S. 193 u. 194) aufgezählten Gelaffe, für Kunftmufeen dieNotwendigkeit der Künftler-Arbeitsftättcn für Wiederherftellung von Sammlungs-gegenftänden, fo wie mancher anderer, für Zwecke von Kunft- und Alterthums-wiffenfehaft dienender Arbeits- und Nebenräume (z. B. folcher zur Aufbewahrungvon zurückgeftellten Bildern und Bilderrahmen, Staffeleien, Geräthen u. dergl.) be-tont. Die Anordnung befonderer Copirfäle erfcheint erforderlich.
Beim Entwerfen des Gebäudes kommt es wefentlich darauf an, ob daffelbehauptfächlich Gemälde-Galerie oder Sculptur-Mufeum oder aber Beides zugleich feinfoll, ob es zur Aufnahme von Alterthümern, fo wie von Kunft- und kunftgefchicht-lichen Werken überhaupt beftimmt ift. Die Sammlung von Stichen und Hand-zeichnungen pflegt mit der Gemälde-Galerie vereinigt zu fein.
Zu unterfcheiden find eingefchoffige und mehrgefchoffige Anlagen. Die ein-gefchoffigen, über einem Kellergefchofs fleh erftreckenden Mufeen verdienen unterfonft gleichen Umftänden den Vorzug vor mehrgefchoffigen. Die Errichtung letztererwird aber meift durch Zahl und Umfang der Sammlungen, die fie aufzunehmenhaben, bedingt.
Unter dem Einflufs der fonftigen, insbefondere örtlichen Erforderniffe der Auf-gabe läfft fleh nun die Aneinanderreihung der Räume nach dem jeweilig geeignetftenGrundrifsfyftem vollziehen. Beim Entwerfen deffelben werden naturgemäfs die mitDeckenlicht zu erhellenden Säle in das Innere, die mit Seitenlicht verfehenen Räumenach aufsen gelegt. Letztere laffen fleh in mehreren Gefchoffen über einander an-bringen. Unterhalb der Deckenlichtfälc können andere Sammlungsräume angeordnetwerden, wenn reichliche Erhellung dcrfclben möglich ift.
Es mufs hier wieder den Darlegungen unter c diefes Kapitels vorgegriffen undkurz bemerkt werden, dafs in den meiden Gemälde-Galerien fowohl Deckenlicht-,als Seitenlichträume vorkommen und dafs es am zweckmäfsigften ift, letztere an dieNordfeite zu legen, erftere von Oft nach Weft zu richten, damit die Strahlen derMittagsfonne nicht der Länge nach in den Saal dringen können. Daraus geht her-vor, dafs fleh für Gemälde-Galerien eine lang geftreckte Grundform, deren Langfeitemöglichft nach Norden gekehrt ift, am bellen eignet.
Sculptur-Sammlungen werden meift mit hohem Seitenlicht, das theils von einer,theils von zwei gegenüber liegenden Seiten einfällt, erhellt. Letztere Anordnungwird von den meiften Mufeumsvorftänden mifsbilligt, von anderen aber vorgezogen,weil bei folcher Erhellung die Hauptfeite des Bildwerkes volles, unmittelbares Licht,die fonft dunkel befchatteten Theile deffelben fchwacheres, zurückgeftrahltes Lichtempfangen, alfo für genaue Betrachtung beffer beleuchtet find. Allerdings gehthierdurch der für die äfthetifche Erfcheinung der Sculpturen äufserft wirkfame Contraftzwifchem hellem Licht und tiefem Schatten, den wir bei den einfeitig erhellten,z. B. im Cortile di Belvedere des Vatican zu Rom (flehe Art. 126, S. 176), im