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Die meiften Univerfitäts-Bibliotheken weifen den gleichen Umfang an Samm-lungsgegenftänden auf. Den Bibliotheken der technifchen Hochfchulen, der Aka-demien etc., den mit Mufeen und anderen wiffenfchaftlichen, bezvv. Kunftinftitutenverbundenen Bibliotheken fehlen manche der angeführten Sammlungsgegenfliände,da fie, ihrem Sonderzwecke entfprechend, in ihren Sammlungen vorwiegend aucheine befondere Richtung verfolgen. Am einfeitigften verfährt man in diefer Be-ziehung naturgemäfs bei den fog. Volks- und Freibibliotheken.
Für die bedeutenderen Staats- und Landesbibliotheken, eben fo für diegröfseren Univerfitäts-Bibliotheken errichtet man, namentlich in neuerer Zeit, be-fondere Gebäude, welche keinem anderen Zwecke zu dienen oder äufserftenfalls in unter-geordneter Weife andere Räume aufzunehmen haben. Manche Univerfitäts-Bibliotheken(darunter auch die grofse zu Wien) find mit den betreffenden Collegienhäufern ver-bunden ; das Gleiche ifb meifh der Fall bei den Bibliotheken, welche zu Mufeen,Archiven, technifchen Hochfchulen, Akademien und fonftigen wiffenfchaftlichen, bezw.Kunftinftituten gehören. Für die free und public libraries Englands und Amerikasfind vielfach eigene, für diefen Zweck beftimmte Gebäude errichtet worden.
Für die Stadtbibliotheken find verhältnifsmäfsig feiten befondere Gebäudeerrichtet worden, fo z. B. in Frankfurt a. M. \ meift werden die bezüglichen Samm-lungen in geeigneten Theilen des Rath-, bezw. Stadthaufes-oder anderer ftädtifcherGebäude untergebracht.
In manchen Fällen hat man Staatsbibliothek und Staatsarchiv im gleichen Ge-bäude untergebracht, fo z. B. in München und in Hannover. In wieder anderenFällen ift die Staatsbibliothek mit den anderen Sammlungen des Staates, alfo nament-lich mit den Mufeen, in einem Gebäude vereinigt worden, wodurch die fog. »VereinigtenSammlungen« entfhanden find, wie z. B. in Karlsruhe, Grenoble, Britifh Mufeumzu London efc.; unter B wird (in Kap. 8) von derartigen Gebäuden befonders dieRede fein. Auch mit den public und free libraries in England und Amerika findmehrfach andere öffentliche Sammlungen verbunden. In Marfeille ift die öffentlicheBibliothek mit der Kunftfchule in einem Gebäude (ecole des beaux arts et bibliotheque)vereinigt etc.
Die in einer Bibliothek erforderlichen Räumlichkeiten find im Wefentlichendreifacher Art:
i) Räume, in denen die Bücher und die übrigen Sammlungsgegenftände unter-gebracht werden — Bücher- und andere Sammlungsräume;
2) Räume, in denen dem Publicum die Möglichkeit gewährt wird, Bücherftudiren , bezw. zur Benutzung zu entleihen , von Kupferftichen etc. Einfichtnehmen etc. — im Wefentlichen Lefe- und Ausleiheräume;
3) Räume für die Verwaltung.Hierzu kommen in der Regel noch:
4) einige Dienftwohnungen für den Hausverwalter, den Pförtner, den Haus-diener etc.
5) In manchen englifchen und amerikanifchen Volksbibliotheken find fernerein grofser Hörfaal für öffentliche Vorträge, ein Raum für KunftausftellungenMufikzimmer etc. vorgefehen.
Ob fämmtliche der genannten Räume im Bibliothekgebäude unterzubringenfind, bezw. in welcher Ausdehnung dies gefchehen foll, hängt von der Art der Be-
zuzu
38.
BefondereGebäude
undAnfehl ufs
an andere.
39-Erforderniffe
ein
40.
Artder Benutzung.