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Gebäude für Sammlungen und Ausstellungen
Entstehung
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oder weniger erweitert, die gleichen Erforderniffe, welche im Ganzen auch untergleicher Bezeichnung vorkommen und, wie folgt, zufammenzufaffen find:

i) Räume zur überfichtlichen, zweckentfprechenden Aufftellung der Urkunden,Codices, Amtsbücher, Acten und Karten, überhaupt des ganzen archivalifchenMaterials;

2) Räume für den Gefchäftsverkehr, als: Zimmer für den Vorftand, Zimmerfür Beamte und Archivbenutzer nebil Raum für eine Handbibliothek, Kanzlei-zimmer, Regeften- und Repertorien-Zimmer, Lefefaal, Expeditions-, Dienerzimmerund Buchbinderei, Vorrathszimmer, fo wie Raum für Kiften und Geräthe;

3) Kleiderablagen, fo wie Wafch- und Bedürfnifsraum, und

4) Zimmer für den Hausmeifter.

Die Anlage der Archive weist grofse Verschiedenheiten auf, je naclulem esfich um ein kleines Stadtarchiv, ein Landesarchiv oder die Centralfteile eines grofsenStaatsarchivs handelt.

Da kleinere Archive nur in feltenen hallen frei flehend im eigenen Haufehergeftellt werden können, iil um fo mehr Sorgfalt darauf zu verwenden, dafs fiegegen Feuers- und Einbruchsgefahr gefichert werden und dafs die Gefchäftsräume,erforderlichenfalls auch die Hausmeifterswohnung, durcli Brandmauern vom Archiv-faale getrennt werden.

Bei gröfseren Anlagen findet lieh nur in feltenen Fällen die Wohnung desHausmeifters im Haupthaufe untergebracht, wenn auch die Gefchäftsräume öftermit demfelben verbunden und nicht einmal immer mit Brandmauern vom eigent-lichen Archiv getrennt find.

Andere Anlagen zeigen ein Haupthaus, in dem nur die Archivalien unter-gebracht find; das Wohn- und Verwaltungshaus für Beamte und Schreiber befindetfich entweder in einiger Entfernung (von ungefähr 40'") von jenem, oder es ift indie Nähe gerückt und durch einen verdeckten Gang mit dem Haupthaufe verbunden.In diefem Falle führt der einzige Eingang zum Archiv durch diefes Geschäftshaus.Selbftverftändlich ift es nicht ausgefchloffen, dafs im Erdgefchofs des Haupthaufesnoch andere grofse Thüröffnungen angebracht werden, die bei hereinbrechenderGefahr Gelegenheit bieten, das werthvolle Material rafch zu retten.

Eine weitere wesentliche Unterscheidung, welche fchon in der Durchbildungdes Aeufseren zum Ausdruck kommt, befteht in der Art, wie die oberen Gefacheder Actengerüfte, welche nicht mehr durch Ausftrecken der Hände erreicht werdenkönnen, zugänglich gemacht find.

In einem Falle (z. B. in Weimar» ift das Magazinfyftem der Bibliotheken (flehedas nächfte Kapitel) zu Grunde gelegt, während im anderen (z. B. in Wiesbaden)bei Gefchofshöhen, welche 4,0 bis 4,3 m kaum überfchreiten, die oberen Abtheilungender Actengerüfte jeweils mit der Leiter erreicht werden muffen. Beim Magazinfyftemwird eine Höhe von 2,5 m von Gefchofs zu Gefchofs erforderlich fein.

Bei der Grundrifsbildung, welche, wenn möglich, in den Grundmauern undAbtheilungen die hiftorifchen Hauptgruppen des Archivs berücksichtigen foll, wirdes fich zunächft darum handeln, ob zwifchen den Actengerüften, die jeweils Doppel-gerüfte, alfo von zwei Seiten zugänglich find, Urkundenfchränke, welche nichtdie Höhe der Gcrüftc haben, aufgestellt werden Sollen oder nicht. Im erftenItalic wird die Axcnweite der Fenfter annähernd zu 4,o bis 4,5'", im letzten an-nähernd zu 2,.-, bis 3,n m angenommen werden können. Sollen jedoch die Urkunden

6.

Gerammt-

anInge.

7-

Grundrifs-bildumr.