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achttägiger Belagerung (21. Juni?) und wurde gefangen ge-nommen 1 ).
Durch den Frieden zu Quedlinburg (13. Mai 1523), welcherder Stiftsfehde ein Ende machte, blieben die Eroberungen imBesitze der Sieger und die Winzenburg fiel an den Herzog Hein-rich II. (d. J.) 2 ).
Man hat aus der Angabe der Chronik 3 ), die Burg sei her-nach „zum Desolat gemacht", geglaubt folgern zu dürfen, diessei gleich nach der Einnahme im Juni 1522 geschehen. DasIrrige dieser Auffassung geht aus einer Eestitutions-Sentenz vom17. November 1540 hervor, welche der Bischof Valentin vonHildesheim vom Papste Paul III. erwirkte, und worin letztererden Bischof Hermann I. von Paderborn, den Abt des Schotten-klosters zu Erfurt und den Dechanten der Marienkirche zuFrankfurt beauftragt, den Bischof wieder in den Besitz der demStifte durch die Herzöge Erich I. und Heinrich IL von Braun-schweig gewaltsam abgenommenen Städte und Schlösser —darunter die Winzenburg — zu setzen 4 ).
Die Befestigungen und ein Theil der Wohngebäude magallerdings früher abgebrochen und zu neuen Anlagen in Haseken-hausen verwendet sein, wo der Amtmann von Winzenburg jeden-
J ) In den Zeitangaben herrscht Verwirrung. Wenn das Datum (imlager bey der Wintzenburg Sunnabents nach denn Pfingsten = 14 Juni)eines Schreibens des Herzogs Erich I. an den Kath zu Hannover (Lüntzel,die Stiftsfehde 91) richtig ist, so muss die Uehergabe spätestens an diesemTage stattgefunden haben. Damit ist aber unvereinbar die Angabe derChronik (das.), wonach die Fürsten am Montag nach Trinitatis (16. Juni)von Alfeld aus „etlich Volk" vor die Winzenburg sandten, die sich nachachttägiger Belagerung (also etwa am 24. Juni) ergab. Eben so wenig sinddamit die herzoglichen Schreiben vom 15. und 16. Juni „im veltlager vorWintzenbergk" und die Chronik des Paul Busch (Arch. d. h. V. f. N., NeueFolge, 1846, 174), der die Einnahme auf Montag nach Pfingsten (16. Juni)setzt, zu vereinigen. Wahrscheinlich ist das Datum unter Erichs Schreibenan den Eath zu Hannover in „Sunnabents nach Trinitatis" (21. Juni) zuverändern, so dass der Fall der Veste auf diesen Tag, der Anfang der Be-lagerung aber acht Tage früher (13. Juni) anzusetzen ist. — Quellen:Lüntzel, die Stiftsfehde 91, 130 (zum falschen Jahr 1520); Euling, Chronikdes Job. Oldecop 89 in Bd. 190 der Biblioth. d. litt. Vereins in Stuttgart;Koken, W. 104 f. — 2 ) Lüntzel, die Stiftsfehde 112. — 3 ) Das. 92. —*) Transsumiert in einem Notariatsinstrumente d. d. 1541, Octbr. 21 im St.-A. H., Dornst. Hildesh. Nr. 2566.