Druckschrift 
Geschichte der Grafen von Winzenburg
Entstehung
Seite
278
Einzelbild herunterladen
 

278

hatte der König auf dem Reichstage zu Strassburg die Reichs-heerfahrt gegen den aufrührerischen Heinrich den Stolzen be-schlossen, und bestimmt, dass die Truppen sich Ende Juli inHersfeld versammeln sollten. Hier fand sich nach dem Zeugnisseiner Mitte August d. J. ausgestellten Königsurkunde (S. 126 f.)auch der comes Hermannus de Plesse im Lager ein, der, wiewir wissen, unser Hermann IL von Winzenburg ist. Aus dieserSituation erklärt sich sein Titel marchio von selbst. Hermannhatte offenbar den thüringischen Heerbann vom Rusteberge ausorganisiert und ihn als Führer (marchio) desselben dem Königezugeführt. Mit der Einreihung seiner Mannschaft in dengrösseren Heereskörper wird dann das Recht zur Führung desTitels erloschen sein.

Dieser kaum anfechtbaren Auffassung gegenüber scheintdie Vermuthung Scheffer-Boichorsts *), der König habe dem zuden Aufständischen gehörenden Markgrafen (marchio) Konrad(dem Grossen) von Wettin die Mark Meissen entzogen und anHermann IL von Winzenburg übertragen, sowie die MeinungBernhardis 2 ), Hermann führe den Titel vom Vater her, keinerWiderlegung zu bedürfen.

Zum Schluss sei meine Ansicht dahin rekapituliert, dassHermann I. v. W. 1123 oder etwas später die Mark Meissenkurze Zeit besessen hat und nach seiner Vertreibung aus der-selben vom Kaiser dadurch entschädigt wurde, dass dieser ihmin einem dem Umfange nach nicht mehr sicher erkennbaren Ge-biete (comitatus) Thüringens eine hohe Machtstellung vor denGrossen des Landes mit dem Titel landgravius einräumte, aus dersich später die Landgrafschaft Thüringen entwickelte. Als einedem ähnliche Stellung erkenne ich diejenige, welche derselbeGraf Hermann I. ebenfalls in Thüringen schon in den Jahren von1112 1114 mit dem Titel marchio inne gehabt hatte. In beidenAemtern zeigt er sich besonders als Vertreter der königlichenAutorität zur Erhaltung des Landfriedens, woraus gefolgertwerden darf, dass der Oberbefehl über den Heerbann im Kriegezu seinen wesentlichsten Funktionen gehörte. Unter der Re-gierung Konrads III. genügte, wie schon Wenck 3 ) erkannte, die

*) Annal. Patherbr. 167, Note 5; vgl. Giesebrecht, D. K. Z. IV (1875),180. 2 ) Lothar 836 und Konrad III, 80, Note 10. 8 ) H. L. II, 718.