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Geschichte der Grafen von Winzenburg
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Stumpf 1 ), Schenk zu Schweinsberg 2 ), Bernhardi 3 ), Posse 4 ), Blum-schein 5 ), Werneburg 6 ) und Dobenecker 7 ), welche das Thema inmehr oder minder ausführlichen Aufsätzen und Monographieenbehandelt haben, aber je nach den Quellen, denen sie gefolgtsind, zu den verschiedensten Resultaten gelangt sind.

Es würde zu weit führen, wenn ich mich auf eine Kritikaller von den genannten Historikern vertretenen Ausführungeneinlassen und diese mit der Begründung meiner eigenen Ansichtverbinden wollte. Einfacher und zweckmässiger scheint es mir,wenn ich die Quellen prüfe, welche die Geschichtschreiber zuunrichtigen Angaben verleiteten, und dann aus dem so geklärtenMaterial versuche, die Wahrheit festzustellen.

Die Urkunden und chronikalischen Nachrichten, welche dieIrrungen herbeigeführt haben, sind:

1) das Auctarium Claustroneob. 8 ), welches zum Jahre 1122bemerkt:Hermannus comes provincialis de Saxonia obiit". DieseNachricht haben alle Historiker, Werneburg a. a. 0. allein aus-genommen, auf Hermann I. von Winzenburg bezogen, während dochnach der Aufzeichnung des Abts Reinhard von Reinhausen (s.Anhang) unzweifelhaft der Graf Hermann in. von Reinhausengemeint ist, welcher nach der Umwandlung des Stifts Rein-hausen in ein Kloster (um 1112) zu seiner Schwester nach Baiernging und dort starb. Diese Verwechselung hatte zur Folge,dass man in dem vom Kaiser im Jahre 1123 in Meissen einge-setzten Grafen Hermann von Winzenburg anstatt des älterendieses Namens, den man für todt hielt, dessen in demselben Jahrenoch puer genannten Sohn erkennen musste, woraus neue Irr-thümer erwuchsen. Nach unserer Lebensskizze Hermanns I.steht unbedingt fest, dass er der vom Kaiser im Jahre 1123zum marchio in Meissen designierte Winzenburger war, dass eridentisch ist mit dem comes Herimannus bezw. Herimannus deSaxonia, welcher mit dem Titel marchio schon in den Jahren11121114 ein kaiserliches Amt in Thüringen bekleidete und1137 oder 1138 starb. Wäre es anders, so würde der jüngere

») Forsch, a. a. 0. 621 f. 2 ) Das. XVI, 533 f. 3 ) Lothar 834 ff. -4 ) Markgr. v. Meissen 265, Note 172; 283, Note 229. 6 ) Z. f. thiir. Gesch.N. F. II (1882), 389 ff. - 6 ) Mittheil. d. V. v. Erfurt, H. 11 (1883), 51 f. -T) Z. f. thür. Gesch. N. F. VII (1891), 311 ff. - 8 ) In M. G. SS. IX, 628;Chron. Claustroneob. hei Rauch, SS. r. Austriac. I, 54.