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Geschichte der Grafen von Winzenburg
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Als Gründer Lamspringe's wird in einer verunechteten,aber sachlich unbedenklichen 1 ) Schutzurkunde, welche KönigLudwig der Deutsche für das Kloster am 13. Juni 873 zu Aachenausstellte 2 ), ein Graf Ricdag und dessen Gemahlin Imhilde ge-nannt, deren einzige Tochter Bicburgis die erste Aebtissin desKlosters wurde. Die Familie, aus welcher Imhilde stammte,lässt sich mit ziemlicher Sicherheit aus der Bestätigungsurkundedes Königs Otto I. für das Kloster Ringelheim vom 17. Januar900 3 ) ermitteln. Das Diplom ist ohne Zweifel der Form nachunecht, aber eben so gewiss beruht vieles auf Wahrheit, wieLüntzel 4 ) nachgewiesen hat. Der König erwähnt darin der Aeb-tissin von Ringelheim, Eimholt (Imhild), der Tochter Ymmat's,des Klosterstifters von Eingelheim. Letzterer war ohne Frageder Immedinger Graf Immed (IL), ein Bruder oder naher Ver-wandter der Immedingerin Imhilde, der Gemahlin des Kloster-stifters von Lamspringe, Bicdag (von Assel), welche Ymmat'sTochter Eimholt in Ringelheim den Namen gegeben hatte.

Die Berechtigung, das Diplom vom Jahre 900 nicht seinemganzen Inhalte nach für gefälscht zu halten, zeigt sich noch aufeinem anderen Wege. Es werden darin Besitzungen in Wall-moden (Walmoda) und Haverlah (Haverla) als Erbgüter desKlosterstifters Immed IL aufgeführt, welche nach einer unzweifel-haft echten Urkunde Kaiser Heinrichs IL auch im Jahre 1016als solche im Besitze des Bischofs Meinwerk von Paderborn, desEnkels Immed IL, bezeichnet werden 5 ). Stellt sich hiernach eineVerbindung des mächtigen Grafen Ricdag (aus dem Hause Assel)mit einer Tochter aus dem benachbarten und nicht minder an-gesehenen Hause der Immedinger als durchaus natürlich dar, sotritt die weitere Frage an uns heran,ob Lamspringe im Jahre873 schon als geistliche Stiftung bestand?" Eine Andeutung,welche Agius, der Sohn des Grafen Ludolf, Herzog der Sachsen,in der auf den Tod seiner Schwester Hathumod (f 29. November874), der ersten Aebtissin von Gandersheim (seit 856), gedichteten

l ) Böhmer -Mühlbacher, E. imp. I, 579, Nr. 1455. 2 ) Die Bestäti-gungsurkunde des Bischofs Altfried von Hildesheim vom 1. Novbr. 872(Baring, C. d. Ed. II, praef. 21) ist Fälschung. 3 ) M. G. DD. I, 587,Nr. 435. 4 ) D. u. St. H. I, 41 ff. zu 940. Vgl. Dürre, Wallmoden, 1,Nr. 1; Wedekind, Noten I, 272. 5 ) Erhard, B. h. W. I, C. d. 71, Nr. 88;Ealke, T. C. 453.