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Geschichte der Grafen von Winzenburg
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der Leine und in anderen Orten dadurch erworben hat, dass dieBesitzer derselben sich dem Kloster als Hörige oder Lehnsleuteergeben haben 1 ). Da diese Güter wahrscheinlich zu dem Erbegehörten, welches den Grafen von Winzenburg in jener Gegendvon den Grafen von Reinhausen zugefallen war, so darf manden Erwerber für einen Winzenburger halten. Daneben sprichtfür seine Abstammung aus diesem Geschlecht, dass ein Conradusabbas in Helm, auf den 7. Februar in das Sterbebuch desHildesheiin'schen Domstifts eingetragen wurde 2 ), in dessenSchule unser Konrad wahrscheinlich für den geistlichen Standvorgebildet ist.

Nach alledem ist meine subjective Meinung, dass Scheffer-Boichorst 3 ) Recht hat, wenn er auf Grund der Einheit in An-schauung und Stil für das Paderborner Geschichtswerkwenigstens bis zum Jahre 1139 nur einen Verfasser annimmt,der nach Wattenbachs und Bernheims scharfsinnigen Aus-führungen in Verbindung mit meiner Biographie kein anderergewesen sein kann, als der Abdinghofer Mönch und Prior Konradvon Winzenburg. Dies wird noch um so gewisser dadurch, dassScheffer die eingehenden Schilderungen der Annalen aus demEnde des 11. und Anfange des 12. Jahrhunderts auf Mit-theilungen des Abts Gumbert, der jenen Ereignissen noch alsAugenzeuge gegenüber stand, zurückführt, in Anderem aus derZeit vor Lothars Regierungsantritt, also vor 1125, den EinflussVicelins zu erkennen glaubt 4 ). Dass Letzterer Konrads Vaterpersönlich nahe stand, kann nach unseren Ermittelungen (S. 96 ff.)nicht zweifelhaft sein, und von dem Abt Gumbert, dem vor-maligen Mönch des Michaelisklosters in Hildesheim, ist diegleiche Voraussetzung mindestens nicht unberechtigt. Vicelin,dessen mehrjährige wissenschaftliche Studien in Padei'born amAnfange des 12. Jahrhunderts wir durch seinen Freund Hel-mold 5 ) kennen, kann dort sehr wohl historisch thätig gewesensein, und dabei Aufzeichnungen Gumberts seinen eigenen Arbeitenzu Grunde gelegt haben, die er später unserm AbdinghoferMönch und Prior zur Benutzung überliess.

J ) Erhard a. a. 0. II, 49, Nr. 1959; Wigand, Femgericht Westfalens223. 2 ) V. A. 1840, 61. 3 ) Ann. Patherbr. 82-86. 4 ) Schum inForsch. XV, 617. 5 ) Chron. Slav. in M. G. SS. XXI, 45.

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