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zipiell eingreifendes Urtheil fällte, rotteten sich die Dienst-mannen mit Bürgern der Stadt zusammen; vergebens suchte derherbei geeilte Sohn des Kaisers ihn zu retten, doch ohne Erfolg.Die tobende Menge belagerte den Grafen sechs Stunden lang inseiner Herberge, erbrach endlich die Thüren und stillte ihreWuth durch Enthauptung des Verhassten, dem nur zu Beichteund Abendmahl noch Zeit gegönnt war. (5. Februar 1104.)Nicht nur die Verwandten des Gemordeten, auch andere Fürstendes Reichs machten es dem in der Stadt anwesenden Kaiser zumVorwurfe, dass er die entsetzliche That nicht gehindert, undallerdings lässt sich kaum bezweifeln, dass er die Mittel dazubesessen, wie denn auch auffällig ist, dass man nichts von derBestrafung der Mörder vernimmt 1 ).
Es scheint, dass der Urtheilsspruch Graf Sighards I., derfür ihn so verhängnissvoll werden sollte, mit seinen Gerecht-samen als Vogt einer geistlichen Stiftung zusammenhing, weilwir kurz vorher, am 14. Januar 1104, den Kaiser zu Regensburgin Gegenwart des Bischofs Udo von Hildesheim, des GrafenHermann von Formbach und Windberg, Vater Hermanns I. vonWinzenburg, Bestimmungen treffen sehen, welche der Willkürder Kirchenvögte auf den Gütern des Augsburger DomstiftsSchranken setzen sollten 2 ). Diese, insbesondere in Straubingund Geisenhausen gelegenen Güter wurden, weil sie abhandengekommen waren, noch an demselben Tage vom Bischof Hermannvon Augsburg den Kanonikern seiner Kirche restituiert 3 ) unddas über die Vogteirechte in beiden Orten ertheilte kaiserlichePrivileg von zwei Kanonikern an einem ungenannten Tage des-selben Jahres in Regensburg verkündet d ).
Zu den Verwandten des Hingerichteten gehörte durch seineGemahlin Itha (Oda), einer Halbschwester des späteren KaisersLothar III., unser Hermann I. von Winzenburg. Sie war dieTochter Herzogs Theodorich II. von Oberlothringen, des zweitenGemahls der Gräfin Hedwig von Formbach, einer Tochter erster
') Annal. Saxo in M. G. SS. VI, 738; Kiezler, Gesch. Baierns I, 566.— 2 ) M. B. XXIX, 1, S. 327, inseriert in ein Erneuerungsdiplom dieser Ver-ordnung durch Kaiser Friedrich I. d. d. Nürnberg, 21. Juni 1156. — 3 ) Nagel,Or. dorn. Boic. 276. — ") M. B. XXXIII, 1, S. 13, Nr. 15.