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und ohne Kenntniss einer Urkunde dieser Zeit, worin der BischofBernhard I. von Hildesheim seiner ebenfalls noch als lebenderwähnt 1 ), den Tod Reinhards zu 1101, VI. non. Maii angesetzt.In der Jahreszahl des Epitaphs steckt also ein Fehler, der sichleicht daraus erklärt, dass die Schriftzüge desselben zu Leibniz'Zeit schon arg beschädigt waren. Setzt man an Stelle der I einL und nimmt man die VI zum Jahre statt zum Datum, so ergiebtsich 1156, non. Maii (Mai 7) als der unzweifelhaft richtige Todes-tag des Abts, der somit als G-reis ums Jahr 1153, spätestens1156, den Bericht über sein Kloster und dessen Gründer nieder-schrieb.
Der Abt beginnt seine Erzählung mit der Erwähnung zweieredler und sehr reicher Grafen, der Brüder Esico (Ezike) undElli (II), welche in Reinhausen und auf den benachbarten Gleichen(Liehen) wohnten. Esico (III) habe, s so sagt der Abt weiter,weil er seinen Sohn und Erben früh verlor, seinen Nachla.ss demKloster Helmarshausen vermacht. In der Meinung nun, dassEsico identisch mit jenem Grafen Ekkihard (Ekkika), dem Stifterdes Klosters Helmarshausen, sei, der nach dem Bericht des AbtsThietmar dieses Klosters 2 ) auch seinen einzigen Sohn in früherJugend verlor, nimmt Colin 3 ) an, Esico (III) müsse frühergelebt haben, und zwar als Bruder unseres Elli (Allo) I. vonReinhausen. Diese Ansicht widerlegt Werneburg *) mit zu-treffenden Gründen, von denen ich nur einen anzuführen brauche,um die Unhaltbarkeit der Cohn'schen Hypothese zu beweisen.Wenn ein Ekkihard (Ekkika) das Kloster Helmarshausen stifteteaus Anlass des Todes seines Sohnes, so ist das kein Grund an-zunehmen, dass er eine und dieselbe Person ist mit einem Esico,welcher, weil er seinen Erben verlor, demselben Kloster eineSchenkung machte. Ich werde im Capitel IV nachzuweisenversuchen, wer der Heimarshäuser Klosterstifter war.
Die Einheit der Heimath im Leinegau, in welchem die Vor-fahren wie die Nachkommen Elli's IL das Gaugrafenamt innehatten, sowie die der Reinhäuser Familie eigenen Namen Elli
') Doebner, Hildesh. Urkb. I, 11, Nr. 27; S. 650. Die gewöhnlich alsBeweis angeführte Urkunde des Erzb. Heinrich I. von Mainz v. J. 1148(Leyser, H. c. Eberst. 85) mit dem Abt Reinhard als Zeugen ist gefälscht. —2 ) M. G. SS. XII, 290. - 3 ) Eorsch.VI, 544.— 4 ) Mittheil. d. V.v.Erfurt,H.ll, 30 f.