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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
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171
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171Transport: 5560 Rthl.Das quantum der Gemeinen zu Fueß belaufft sich ad253 Kopf, jeden vor Werbgeldt 8 Rthl., vor Montirungsgeldt9, und Obergewehr Rthl., zusammen 18½ Rthl., thuet4680½vor 253 KöpfDas quantum in den gemeinen Dragoneren belaufftsich ad 19½ Kopf, vor jeden ahn ahnreitzgeld 40 Rthl. und812das Obergewehr 2 Rthl., zusammen 42 Rthl. gerechnet, thuetSumma werden vor ahnreitz= und Montirungs=Geldt erfordert 11,652 ½ Rthl.Ahn Monathliche Besoldung wird erfordert als folgt:Wie hieroben zu ersehen ist das Gülich= und Bergischecontingent in der Mannschaft zu Roß 92⅜, auf jeden Kopmonatlich an Besoldung gerechnet 9 oberlandsche gulden oder556 Rthl.*6 Rthl., thut im MonatheUndt in der Mannschaft zu Fueß, 253 Köpf, jedemmonatlich Rthl. oder 4 oberlandische gulden gerechnet, thuet 674⅜-Item in den Dragoneren belaufft sich das quantum19 Köpf, jeden 2c. 8 oberlandische gulden oder 5 Rthl.101 5/12 "thuet1332½ Rthl.Summa erfordert im Monath Soldt15,985 Rthl.thuet auf zwölf MonatheUndt bringt obgen. Craißabscheid mit, daß diejenige Gemeine zu pferdt,Fueß und Dragoner von jedem Craiß=Standt selbst unterhalten, mit descommandirenden Obristen Vorwissen von 10 zu 10 Tagen pr Capita bezahlt,undt von einem jeden Crayß=Standt die behörige Geldtmittelen darzu in Zeitenverschaffet und übergemacht würden, sie Stände auch darahn keinen Mangelerscheinen lassen sollen.Zahlung General und Regiments=Stäben, auch prima planaItem dasjenig, waß die Verpfleg= und Besoldung des General wie auchder Regiments Stäben und prima plana monathlich erfordert zur Zeit derwürklichen Zusammenführung und operation bey mögen getragen und außder Crayß=Cassa bezahlt werden solle, darzu dann so wohl als anderen vor-fallenden extraordinarie außgaben ein Simplum und drey vierte theilmonathlich eingewilligt, worin das Gülich und Bergisches Contingent sich er-tragt monathlich ad 1616 oberl. Gulden 46 Kreuzer oder 1077 Rthl. 66 Alb.12,933 Rthl. 72 Alb.thuet auf zwölf Monath.Gülich und Berg stellet mit anderen Ständen 1 squadron zu pferdt ad233⅔ gemeine Köpf so machen 3 Compagnien, und soll jede Compagniehaben einen proviant waagen mit einem Knecht und 4 pferden, darin vor