58Regensburger Reichstage über angebliche Grenzverletzungen, welche dieFranzosen in früher zum Reich gehörigen Territorien sich heraus-nahmen. Die Klagen aber, welche darüber laut wurden, beschwichtigteLudwig XIV. immer durch die Entgegnung, daß ja davon bei demletzten Friedensschlusse nicht die Rede gewesen sei, er also hätte an-nehmen müssen, der Kaiser habe in vollkommenem Einverständnisse mitden Reichsständen gehandelt In diesem Sinne war er nun mit wei-teren Uebergriffen und Annexionen consequent vorgegangen, und hatteseine Herrschaft über die Bisthümer Metz, Tull und Verdün, sowieüber Lothringen und die reichsunmittelbaren deutschen Herrschaften undStädte im Elsaß immer mehr und mehr zu befestigen versucht.In dem Westfälischen und im Nimweger Frieden war aber inBezug auf die Abtretung der genannten Bisthümer und andererTerritorien der verhängnißvolle Zusatz gemacht: „sammt allen ihrenDependentien.“ Hieran anknüpfend hatte der Parlamentsrath Rolandde Ravaulx den Kriegsminister Louvois darauf aufmerksam gemacht,daß man hiernach mit Fug und Recht die Herrschaft Frankreichs nochweiter ausdehnen könne, nicht allein auf Kosten Deutschlands, sondernauch der Spanischen Niederlande. Louvois, der seinen königlichenHerrn anderweitig beschäftigen mußte, theils um sich unentbehrlich zumachen, theils um sich gegen Hofintriguen zu sichern, faßte diesen Ge-danken begierig auf, ließ den berüchtigten Reunionsplan entwerfenund legte ihn dem Könige vor. Man hatte eifrig Geschichte studirt,war bis auf die Zeiten König Dagoberts zurückgegangen, und hattein den Archiven nachgeforscht, welche Gebiete früher einmal mit denabgetretenen Territorien in irgend einem Zusammenhange gewesenwaren, und demnach jetzt, nach dem Wortlaute der Friedenstraktate,rechtlich zu Frankreich gehören müßten. In Metz, Breisach, Besanconund Doornick wurden die sogenannten Reunions=Kammern eingesetzt,um diese Gebiete näher festzustellen. Ludwig gieng um so bereitwilli-ger darauf ein, als er auf diese Weise, und zwar nach französischerAuffassung auf durchaus legalem Wege, nach und nach in den Besitzdes linken Rheinufers gelangen könne. Sechshundert Herrschaften,Städte und Dörfer, bisher unzweifelhafte Theile des deutschen Reiches,wurden zu Lehnen der Krone Frankreich erklärt und die Besitzer auf-gefordert, dem Könige Ludwig XIV. den Lehns= und Huldigungs=Eidzu leisten. Wer sich dieser Aufforderung nicht fügte, dessen Lehnwurde als verfallen erklärt, und trotz aller Proteste, ohne Weiteresannectirt.Der Kaiser hatte vergebens gehofft, durch Unterhandlungendie dem Reiche drohende Gefahr abzuwenden. Er hatte den Grafen
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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58
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