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Handel und Industrie der Stad/ Düsseldorf.
zu erstatten hatten 1 ). Vom Jahre 1818 ab führte der Ober-bürgermeister in den Sitzungen des Handlungsvorstandesden Vorsitz.
Die Hauptthätigkeit dieser neu gebildeten Handels-vertretung, welche ihre Sitzungen in dem am früherenParadeplatz gelegenen Börsensaale abhielt, erstreckte sichzunächst auf die Herbeiführung einer regelmässigen Schiff-fahrt zwischen Düsseldorf, Amsterdam, Rotterdam undspäter auch Dortrecht einerseits und Frankfurt und Mann-heim anderseits.
Zu diesem Zwecke wurde zunächst mit der Kauf-mannschaft der genannten niederrheinischen Handelsplätzedie sogenannte Rang- oder Beurt-Schifffahrt vereinbart, be-ziehungsweise contractlich geregelt. Nach diesen Ab-machungen ging regelmässig alle 14 Tage von hier ein Schiffnach Holland und umgekehrt von dort eins nach hier ab.
Die Hauptverpflichtung der Beurt-Schiffer bestanddarin, nur für Düsseldorf oder für hiesige Spediteure be-stimmte Güter hierhin zu befördern, wie sie anderseitsGüter anderer, als hiesiger Kaufleute nur dann hier ein-laden durften, wenn sie durch einen hiesigen Spediteurzu besorgen waren. Als Gegenleistung übernahm der hiesigeHandelsetand, bei Zahlung einer Convontionalstrafe von25 Reichsthalern im Uebertretungsfalle — welcher Betragin die Handelskasse floas — die Verpflichtung, seine Waaren-sendungen durch die Beurt-Schiffer ausschliesslich besorgenzu lassen.
Nach Regelung der Beurtfahrt, soweit die damaligenVerhältnisse eine solche zuliessen, veranlasste der Hand-lungsvorstand die Aufstellung eines Reglements für alleRheinarbeiter, für die Zunft der Rheinfuhrleute, Packel-et henträger und Karrenbinder. Erstere hatten die per Schiffangekommenen Güter dem Empfänger an's Haus und dievon dort abzusendenden an den Rhein zu besorgen; diePäckelchenträger waren auf dem Werfte, die Karrenbinderim Lagerhause beschäftigt.
Durch seine eigenen Leute konnte der Kaufmaiuinämlich die per Schiff angekommenen Güter nur dannvom Rheine abholen lassen, wenn dieselben bei ihm ausseiLohn auch Kost erhielten, und wenn er ein eigenes Gefährzur Verfügung hatte.
Neben der Erledigung mannigfacher anderer Arbeiten,beispielsweise der Ertheilung von Rechtsgutachten, Ver-
*) Die Regierung committirte zu diesem Zwecke im Jahre 1805den Geheimrath Windscheid, die Stadtverwaltung den SchöffenBheinbftch.