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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Die Abtei Düsselthal.

Klöster der reinem oder erwähnten frühern Observanz zer-streut werden, und sollen in das besagte Kloster, wennanderwo Mönche desselben Ordens zu finden sind, gesuchtund berufen werden, welche sich zu der ursprünglichenEinrichtung bereitwillig bekennen.

Wenn aber ungeachtet angewandter Mühe solche nichtmehr zu finden sind, so sollen alsdann alle sowohl beweg-liche als unbewegliche Güter des besagten Klosters demhiesigen Gasthaus zu Düsseldorf ohne Widerrede zufallen,mit Vorbehalt eines jährlichen Gehaltes für die zerstreutenMönche jenes Klosters auf Lebzeit.

Damit nun deren Nachfolger nicht Unkenntniss dieserunserer Verfügung leichtsinnig vorschützen können, sobeschliessen und verordnen wir hiermit, dass dieses Decretund jene Satzung, nach welcher die oft erwähnten Brüder,zwölf an der Zahl (wie diess statutgemäss feststeht), zuleben verpflichtet sind, der im Kapitel gesetzlich bestehen-den Regel angehängt und eine Abschrift davon uns, unsrerRegierung, sowie auch den Provisoren des hiesigen Gast-hauses zu Düsseldorf in der Frist eines Jahres übergebenwerde, um dieselbe beständig vor Augen zu haben.

Zur Beglaubigung Alles und jedes Einzelnen habenwir Gegenwärtiges eigenhändig unterschrieben und mitunserm Churfürstlichen Siegel bestätigen lassen.

Gegeben zu Düsseldorf, den 1. August 1707.

Johann Wilhelm, Churfürst.